Verfahrensangaben

VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG Vergabe von Planungs- und Bauleistu...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.07.2026
27.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG
DE 213 425 649
Bleicherstraße 28
88212
Ravensburg
Deutschland
DE148
vbs-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de
071186040681

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45210000-2
71200000-0
71240000-2
45231000-5
45231000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG (nachfolgend VBS) beabsichti-gen die Erweiterung der Ladeinfrastruktur durch den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof als Erweiterung des bestehenden Busbetriebshofs in Ravensburg.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG (nachfolgend VBS) beabsichti-gen die Erweiterung der Ladeinfrastruktur durch den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof als Erweiterung des bestehenden Busbetriebshofs in Ravensburg.
Ziel ist der Aufbau eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs, der eine zukunftsfähige und nachhaltige Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr schafft. Im Mittelpunkt steht dabei die zuverlässige Versorgung einer wachsenden Anzahl an Elektrobussen mit der er-forderlichen Ladeinfrastruktur, energetischer Kreislauf, Speicher, Photovoltaikanlage so-wie Betriebstechnik. Neben dem eigenen Fahrzeugbestand soll die Anlage perspektivisch auch die Möglichkeit bieten, Elektrobusse anderer Verkehrsunternehmen mitzuversorgen.
Um den angestrebten Zielzustand eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs zu realisie-ren, sind mehrere strategische und infrastrukturelle Anforderungen zu erfüllen. Eine zent-rale Voraussetzung ist die Gewährleistung der betrieblichen Abfertigung des zukünftigen Stadtverkehrs sowohl hinsichtlich der Fahrzeuglogistik als auch der Ladeinfrastruktur. Mit dem erwarteten Zuwachs der Busflotte im Zuge der Elektrifizierung steigt auch der Bedarf an zusätzlichem Betriebspersonal sowie an erweiterten Stell- und Ladekapazitäten.
Zur Sicherstellung des erforderlichen Flächenbedarfs ist das Anpachten des benachbarten Grundstücks beschlossen. Diese Erweiterung bildet die Grundlage für die räumliche In-tegration zusätzlicher Ladepunkte, Abstellflächen sowie weiterer betriebsnotwendiger Ein-richtungen. Gleichzeitig müssen die Anforderungen der EU-weiten Clean Vehicle Directive berücksichtigt und konsequent umgesetzt werden. Diese schreibt verbindliche Quoten für den Einsatz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im öffentlichen Personenver-kehr vor und macht somit eine umfassende Elektrifizierung der Busflotte unumgänglich.
Auf dieser angepachteten Fläche soll der Busbetriebshof als Erweiterung des bestehen-den Betriebshofs entsprechen.
Die VBS geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 17 Mio. netto aus. Für die Maßnahme stehen der voraussichtlich Fördergelder des Förderprogramms ÖPNV nach § 5 Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung.
Der Betriebshof wird eine Nutzfläche von ca. 10.825 m² haben. Der Betriebshof gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche. Dazu gehören:
- Verkehrsanlagen (Zufahrtsbereiche, Stellplätze für Busse, Stellplätze für PKWs)
- Überdachte Abstellanlagen für einen Großteil der Fahrzeuge (max. Anzahl an Fahr-zeugen auf den verfügbaren Flächen unter Einhaltung der nötigen Rangierbereiche und sonstigen Verkehrsflächen) Aus Brandschutzgründen wird eine bauliche Trennung zwischen den Abstellanlagen und den Überdachungen als sinnvoll erachtet.
- Weitere Stellplätze für Busse, welche nicht überdacht werden sollen.
- Ein Teil der Stellplätze soll mit Ladeinfrastruktur (DC-Laden) versehen werden. Dabei soll folgende Verteilung angestrebt werden:
Außenbereich Überdachung
West Überdachung
Ost
Anzahl Ladepunkte 4 LP 8 LP 16 LP
Betriebsart Opportunity/Depot Depot Depot
Maximalstrom je Lade-punkt 400 A 200 A 200 A
Mindeststrom je Dispenser bei gleichzeitiger Nutzung aller Dispenser 200 A 100 A 100 A
Bauform Dispenser Einfach Ladesäule Deckenabroller Deckenabroller
Steckertyp CCS 2 CCS 2 CCS 2
Gesamtleistung Elektronik 1000 kW 1000 kW 2000 kW
Zugeordnete Trafoleistung 1250 kVA 1250 kVA 2 x 1250 kVA
- Trafostation(en)
- PV- Anlage auf den Überdachungen der Stellplätze mit einer größtmöglichen Leis-tungsfähigkeit
- optional Speicher
Das Projekt soll bis zum 31. Dezember 2027 fertiggestellt werden. Das erweiterte Baufeld steht bis 31. Dezember 2027 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Reali-sierung zu erlangen, beabsichtigt die VBS ihren Neubau des Ladeparks auf dem Busbe-triebshofs als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer zu vergeben. Die Vergabe dieser Leistung wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOB/A mit vorgeschalte-tem europaweitem Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftrag-geber Haushaltsmittel von höchstens EUR 17,00 Mio. (netto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftragge-ber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergeb-nis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
Die Leistungen sollen in Stufen beauftragt werden. Stufe 1: Planung bis zur Einreichung Baugenehmigung. 2. Stufe Realisierung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.10.2026
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ravensburg
Deutschland
DE148

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abga-be eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1 der Bewerberauswahl:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2 der Bewerberauswahl:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ord-nungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3 der Bewerberauswahl:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mit-bewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt wer-den soll.
Für die Auswahl wird jeweils nur die priorisierte Referenz für "Bauleistungen" und die prio-risierte Referenz für "Planungsleistungen" herangezogen.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Schlüsselfertiges Bauen:
Nachweis von einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Lad-einfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder eines vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Lade-punkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein.
- Planungsreferenz:
Nachweis von einem Referenzprojekt im Bereich der TGA Fachplanung Elektro in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI mindestens der Honorarzone III für den Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder einer ver-gleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als der genannten Anzahl an Referenzen je Referenzkategorie ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleis-tungen umfasst haben.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5):
Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe"
Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 20 Lade-punkten (DC) als Busbetriebshof 3 Punkte
Neubau eines Ladeinfrastrukturparks AC/DC mit mindestens 15 Ladepunkten (DC) als Busbetriebshof 2 Punkte
Sonstige Neubauten mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 15 Ladepunkten (DC) 1 Punkt

Kriterium "Aktualität der Planung (Abnahme)"
Abnahme ab 2025 3 Punkte
Abnahme im Jahr 2022 - 2024 2 Punkte
Abnahme im Jahr 2019 - 2021 1 Punkt

b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen:
Kriterium "Vergleichbarkeit der Bauleistungen"
Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 20 Lade-punkten (DC) als Busbetriebshof 3 Punkte
Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 15 Lade-punkten (DC) als Busbetriebshof 2 Punkte
Sonstige Neubauten mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 15 Ladepunkten (DC) 1 Punkt

Kriterium "Aktualität der Referenz" (Abnahmezeitpunkt)"
Abnahme ab 2025 3 Punkte
Abnahme im Jahr 2022 - 2024 2 Punkte
Abnahme 5 im Jahr 2020 - 2021 1 Punkt
Im Rahmen der Bewerberauswahl wird nur die im Teilnahmeformular durch den Bewerber eingetragene Referenz für die jeweilige Referenzkategorie berücksichtig. D.h. es können maximal 12 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abschluss- bzw. Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMX4G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. 2. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. Hinweis: Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Schlüsselfertiges Bauen:
Nachweis von einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Lad-einfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder eines vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Lade-punkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein.
- Planungsreferenz:
Nachweis von einem Referenzprojekt im Bereich der TGA Fachplanung Elektro in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI mindestens der Honorarzone III für den Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
12,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung