Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mit dem Angebot sind entsprechend dem "KEV 179 AngErg Eignung" folgende Angaben in Bezug auf Ausschlussgründe zu machen:
(1) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(4) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
(5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(6) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(7) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.