Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten in den letzten zehn Jahren anhand von Nachweisen und Referenzen (Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung)
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage von mindestens einer Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung (Neubau eines öffentlichen / gewerblichen Sonderbaus mit einem weitgespannten Hallentragwerk (mindestens 16 Meter Spannweite) aus Holz, Stahlbeton oder Stahl) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 600 (nach DIN 276-1:2018-12) von mindestens EUR 15,0 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI vollständig erbracht worden sein.
- Der Projektabschluss (gerechnet ab Zeitpunkt der Bekanntmachung "Ersatzneubau Kombibad Rottweil" bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 6 des vergleichbaren Projektes) muss innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt sein (Mindestreferenz).
Hinweise:
- Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Referenzen ist nicht erwünscht.
- Die Referenzobjekte sind im Referenzdatenblatt als Anlage zu benennen.
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von maximal zwei Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit die zwei Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden, müssen diese in dem Referenzdatenblatt als priorisiert für die Auswahlentscheidung gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die zwei, für die Auswahlentscheidung gekennzeichneten Referenzen (sog. Auswahlreferenzen) können, müssen jedoch nicht zwingend die Anforderungen an die vorzulegende Mindestreferenz erfüllen.
Die Mindestreferenz kann somit auch als Auswahlreferenz gekennzeichnet werden. Die Auswahlreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden lediglich die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen herangezogen. Es können maximal 18 Punkte erzielt werden (maximal 9 Punkte je Referenz). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien maßgeblich:
1 Punkt: Bei der Baumaßnahme handelt sich um einen Neubau eines Hallenbades
2 Punkte: Bei der Referenz wurde ein wasserdichter Verbau, inklusive Statik geplant. (z.B. Bohrpfahlwand, Spundwand)
2 Punkte: Bei der Referenz wurden Spezialtiefbaumaßnahmen geplant
2 Punkte: Bei der Referenz wurde eine WU-Konstruktion im Kellergeschoß und / oder ein Schwimmbecken in wasserundurchlässiger Betonbauweise geplant
2 Punkte: Bei der Referenz wurde ein weitgespanntes Hallentragwerk aus Holz oder Stahl geplant