Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Planung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums Neumarkt i.d.OPf..
Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Berufsschulzentrum in Neumarkt. Das ca. 40 Jahre alte Berufsschulzentrum des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. in Neumarkt entspricht nicht mehr den heutigen baulichen, energetischen und auch pädagogischen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um verschiedene Varianten zur Sanierung bzw. Neubau der Berufsschule zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie des beauftragten Büros Krug Grossmann Architekten Gesellschaft von Architekten und Ingenieuren mbH (Krug Grossmann) kommt in der im Mai 2025 vorgestellten Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass die untersuchte Variante 1.2 die nach den zugrunde gelegten Untersuchungskriterien wirtschaftlich, organisatorisch und ökologisch vorzugswürdige Lösung darstellt. Diese Variante sieht die Generalsanierung des Bestandsgebäudes Deininger Weg und zugleich die Neuerrichtung eines Erweiterungsbaus vor. Der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. hat beschlossen, diese Variante für die Sanierung bzw. den Neubau des Berufsschulzentrums Neumarkt zu realisieren. Krug Grossmann geht in der Machbarkeitsstudie von Gesamtbaukosten (KG 200 - 700) in Höhe von ca. 115 Mio. EUR brutto aus. Hiervon entfallen ca. 48 Mio. EUR auf den Erweiterungsbau.Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt, in einem ersten Bauabschnitt den Neubau des Erweiterungsbaus im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen umzusetzen. Diese ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Der zweite Bauabschnitt mit der Sanierung des Bestandsgebäudes Deininger Weg erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Verfahren.Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums Neumarkt. Der Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 5.750 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen). Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 der Berufsschule und sieht folgende Nutzungen im Erweiterungsbau vor:- Unterrichtsbereich Agrarwirtschaft- Unterrichtsbereich Elektrotechnik- Unterrichtsbereich Metalltechnik- Werkstatt- und Praxisräume Kfz- Werkstatt- und Praxisräume Metalltechnik- Fachschule für Bautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxis-räume für den Fachbereich Bautechnik/Energiesparendes Bauen- Fachschule für Bautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxisräume für den Fachbereich Elektrotechnik/Informationstechnik-Smart-Energie- Fachschule für Maschinenbautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxisräume für den Fachbereich Maschinenbautechnik-Smart Factory- Fachschule für KI: Unterrichtsräume und Fachräume- Fachschule allgemein: Unterrichtsräume und Fachräume- Verwaltungs- und Lehrerbereiche Das Grundstück für den Neubau befindet sich am Deininger Weg in Neumarkt. Das Bestandsgebäude der Berufsschule liegt südlich angrenzend. Die neu zu planende Schule ist so zu errichten, dass sie den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht gerecht wird und zugleich flexible, zukunftsoffener Raumgestaltungen ermöglicht.Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Neben den funktionalen Anforderungen des Neubaus steht die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Vordergrund. Der Auftragnehmer ist dazu aufgefordert, seine Planungen unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren.Über das Vergabeverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die wirtschaftlichste, d.h. die im Hinblick auf die Zuschlagskriterien beste Angebot für die Planung und Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums gefunden werden.Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert.Der im Rahmen des Vergabeverfahrens auszuwählende Auftragnehmer ist verpflichtet, Planung und Errichtung des Erweiterungsbaus nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zu planen und schlüsselfertig zu errichten.Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist auch die fest mit dem Gebäude verbundene Ausstattung (Lieferung, Montage und Aufstellung) für den Erweiterungsbau sowie das Umzugsmanagement.
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
(1) Das Vergabeverfahren wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. Der anonymisiert einzureichende Entwurfsteil ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil ("Umschlag 2") werden in einem Stufenverfahren getrennt gewertet. Die indikativen Angebote, deren Entwurfsteil im Kriterium "Städtebauliche und architektonische Qualität" mit mindestens 9 Punkten und im Kriterium "Funktionalität, Erschließung und Raumprogramm" mit mindestens 12 Punkten und in Summe aller qualitativen Kriterien mit mindestens 35 Punkten bewertet wurden, werden einer ersten wirtschaftlichen Bewertung unterzogen.Erst nach Erreichen der vorgenannten Mindestpunktzahlen in der Bewertungsmatrix 1 erfolgt die Bewertung des wirtschaftlichen Teils (Bewertungsmatrix 2, Pauschalfestpreis).Die nach der Stufe 1 ausgewählten indikativen Angebote der Bieter sind Gegenstand einer oder mehrerer weiterer Vergabeverhandlungen mit dem Auftraggeber. In Stufe 2 (Verhandlungsphase) werden bei der Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots folgende Zuschlagskriterien zugrunde gelegt:Städtebauliche und architektonische Qualität 10 Punkte;Funktionalität, Erschließung und Raumprogramm 10 Punkte;Baukonstruktive Qualität 5 Punkte;Technische Qualität 5 Punkte;Betriebs- und Immobilienfolgekosten 10 Punkte;Abwicklungskonzept 10 Punkte;Pauschalfestpreis 50 Punkte.Das Erfordernis des Erreichens der Mindestpunktzahlen entfällt auf der zweiten Stufe. (2) Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftraggeber Haushaltsmittel von derzeit höchstens EUR 55,00 Mio. (brutto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des in diesem Ausschreibungsverfahrens vorzunehmenden Optimierungsprozesses ("Design to Cost-Prozesses") gewährleistet werden, dass die benannte Haushaltsmittelobergrenze Beachtung findet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
(1) Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-4, 6 VOB/A vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen; (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A; (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,00 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertiger Bau" sowie "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume".
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:(1) Schlüsselfertiges Bauen:Nachweis eines Referenzprojekts über den schlüsselfertigen Neubau (d. h. dass mindestens die Bauleistungen der Kostengruppen 200 bis 500 durch den Bewerber erbracht worden sein müssen) im Bereich "Hochbau (Gebäude)" mit mindestens 6.000 qm BGF und mit einem Bauvolumen (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) von mindestens EUR 25 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar 2019 erfolgt sein. (2) Objektplanung:Nachweis eines Referenzprojekts über Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S.v. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI für den Neubau einer gewerblichen Berufsschule mit mindestens 6.000 qm BGF. Dieses Projekt muss realisiert worden sein und die Abnahme der Leistungsphase 8 muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar 2019 erfolgt sein.Die Referenz ist durch das Planungsbüro, das die Planungsleistungen erbracht hat, und nicht durch einen Totalunternehmer, Projektentwickler o.ä., welcher zwar Vertragspartner des Bauherrn auch für die Planungsleistungen war, diese aber nicht selbst erbracht hat, nachzuweisen.Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Die beiden Mindestreferenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" und auch die beiden weiteren Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" können jeweils durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Fortsetzung zu den Referenzen:Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3:Schließlich wird ausschließlich anhand der Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei ist folgendes zu beachten:Je Bewerber werden die Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" sowie max. eine weitere Referenz "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" herangezogen. Sofern ein Bieter mehr als jeweils zwei Referenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und/oder "Objektplanung Gebäude und Innenräume" einreicht, sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.Die Vorlage von mehr als vier Referenzen (zwei Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" (Mindestreferenz und weitere Referenz) und zwei Referenzen "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" (Mindestreferenz und weitere Referenz) ist nicht erwünscht. Reicht der Bewerber zur Bewertung weitere Referenzen über die Mindestreferenzen hinaus ein, so ist folgendes zu beachten:auch die beiden weiteren Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" können durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden.- die weitere Referenz "schlüsselfertiges Bauen" muss ebenfalls den Anforderungen an die Mindestreferenz "schlüsselfertiges Bauen" genügen;- die weitere Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" muss den "Neubau einer weiterführenden Schule" (also nicht zwingend den Neubau einer gewerblichen Berufsschule) zum Gegenstand haben. Im Übrigen muss diese weitere Referenz den Anforderungen an die Mindestreferenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" genügen.Dabei wird die Referenz "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau (Gebäude)" wie folgt bewertet:Kriterium "Auftraggeber" Bauherr war ein öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber: 3 Punkte;Bauherr war kein öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber: 0 Punkte.Kriterium "Schulbau" oder sonstige Bildungseinrichtungen Gebäude war ein Schulbau oder eine sonstige öffentliche Bildungseinrichtung: 3 Punkte;Gebäude war kein Schulbau oder keine sonstige öffentliche Bildungseinrichtung: 0 Punkte.Insgesamt können somit für die Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau Gebäude" maximal 12 Punkte erreicht werden.Dabei wird die Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" wie folgt bewertet:Kriterium "Gebäudegröße" Über 12.000 qm BGF: 3 Punkte;Über 10.000 qm bis 12.000 qm BGF: 2 Punkte;Über 8.000 qm bis 10.000 qm BGF: 1 Punkt;6.000 qm bis 8.000 qm BGF 0: Punkte.Kriterium "Werkstattplanung" Im Rahmen der Planung hat der Architekt mit einem Werkstattplaner zusammengearbeitet: 3 Punkte;Im Rahmen der Planung hat der Architekt nicht mit einem Werkstattplaner zusammengearbeitet: 0 Punkte.Insgesamt können somit für die Referenzen ""Objektplanung Gebäude und Innenräume" maximal 12 Punkte erreicht werden.Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Referenzen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" bei der Bewertung die bessere Bewertung erhalten haben. Für den Fall, dass auch nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für diese Schulbaumaßnahme werden vom Auftraggeber Zuwendungen nach Art. 10 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG) beansprucht. Der AN ist verpflichtet, die darin gemachten Vorgaben bei der Leistungserbringung zu beachten.Zudem wird vom Auftraggeber die Inanspruchnahme der KfW-Förderung "Klimafreundli-cher Neubau - Kommunen (Produktnummer 499)" beansprucht. Das neue Schulgebäude gilt als "Klimafreundlichens Gebäude - mit QNG", wenn es- die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 oder Effizienzgebäude 40 erfüllt,- die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) erfüllt - bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat,- es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.Die zur Erzielung der o.g. Fördermittel erforderlichen Vorgaben sind durch den künftigen Auftragnehmer zu beachten.