Für das CircEcon ist eine aktive technische Anlagenplattform erforderlich, die über die reinen Überwachungs- oder Regelungsfunktionen hinaus sämtliche für die Prozessatmosphärenführung der Pilotanlagen notwendigen luft-, gas- und partikeltechnischen Anlagen bereitstellt, integriert und betreibt. Diese adaptive Process Atmosphere Platform (adaptive Prozessatmosphärenplattform - im Weiteren aPAP, System oder Anlage) be-steht aus einer Entstaubungsanlage sowie mehreren Teil-Lüftungs- und Kühlungsanla-gen nebst der erforderlichen Anlagenperipherie und der erforderlichen Steuerung.
Für das CircEcon ist eine aktive technische Anlagenplattform erforderlich, die über die reinen Überwachungs- oder Regelungsfunktionen hinaus sämtliche für die Prozessat-mosphärenführung der Pilotanlagen notwendigen luft-, gas- und partikeltechnischen An-lagen bereitstellt, integriert und betreibt. Diese adaptive Process Atmosphere Platform (adaptive Prozessatmosphärenplattform - im Weiteren aPAP, System oder Anlage) be-steht aus einer Entstaubungsanlage sowie mehreren Teil-Lüftungs- und Kühlungsanla-gen nebst der erforderlichen Anlagenperipherie und der erforderlichen Steuerung.Der Bieter schuldet die dafür, nach allgemeinem technischen Verständnis, erforderliche Werkplanungsleistungen sowie eine umfassende Dokumentation. Zum erwarteten Leis-tungsumfang gehört jedoch auch die Gesamtheit der erforderlichen Anpassungsaufga-ben zwischen vorhandener Baukonstruktion und Gebäudetechnik und allen Maschinen-einbauten, einschließlich der Datenerfassung und Steuerung der Systemkomponenten sowie die erforderliche Projektsteuerung und Gewerkkoordination des Projekts.Die Aufgabe umfasst vier wesentliche Kernbereiche:- Entstaubung: Die Aufgabe besteht darin, Wärme und Luftschadstoffe sicher aus dem Arbeitsbereich zu entfernen und ein Austreten dieser Stoffe zu verhindern. Abge-führte Luftmassen sind mit konditionierter Frischluft zu ersetzen.- Lüftung: Diese Aufgabenstellung ist eng mit der Aufgabe Entstaubung verwandt, um-fasst aber Bereiche ohne nennenswertes Schadstoffaufkommen.- Anlagenperipherie: Leistungsinhalt ist die Gesamtheit der erforderlichen Anpas-sungsaufgaben zwischen vorhandener Baukonstruktion, der Gebäudetechnik und al-len Maschineneinbauten, dem Management und der Steuerung der Systemkompo-nenten und die Prozessdatenerfassung.- Projektsteuerung: Der Auftrag besteht in der Koordination und Führung aller beteilig-ten Gewerke, sowie der Beratung und Unterstützung des Bauherrn und die Überwa-chung von Schnittstellen.
Optional ist ein einjähriger Wartungs- und Servicevertrag mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption anzubieten. Der optionale Wartungs- und Servicevertrag schließt sich an die Probebetriebsphase an.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Ab-gabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfah-ren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen.Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagenweiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungenordnungsgemäß zu erbringen.Stufe 3:Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmensich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.Hierfür wird die Mindestreferenz und bis zu vier weitere Referenzen entsprechend dernachfolgenden Tabelle bewertet: Referenz Errichtung einer EntstaubungsanlageReferenz Entstaubung mit einem Volumenstrom AbluftGrößergleich 5.000 m³/h 3 PunkteReferenz Entstaubung mit einem Volumenstrom AbluftGrößergleich 2.000 m³/h < 5000 m³/h 2 PunkteReferenz Entstaubung ohne Angabe des Volumenstroms 1 Punktkeine Referenz Entstaubung 0 Punkte
Referenz Errichtung einer LüftungsanlageReferenz Lüftung mit einem Volumenstrom Zu- oder AbluftGrößergleich 30.000 m³/h 3 PunkteReferenz Lüftung mit einem Volumenstrom Zu- oder AbluftGrößergleich 15.000 m³/h < 30.000 m³/h 2 PunkteReferenz Lüftung ohne Angabe eines Volumenstroms Zu- oder Abluft 1 Punkt keine Referenz Lüftung 0 PunkteReferenz Werkplanung Lüftung/ Entstaubung / Klima mit Referenz MSR/ Elektro (ZP) Industriebau (mit Elektro) 1 + (1 ZP) Punkt Bau für Institute oder Universitäten (mit Elektro) 1 + (1 ZP) Punkt Bestandsbau (mit Elektro) 1 + (1 ZP) PunktBei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Eigenerklärung zu in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Umsätzen, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Nachweis eines Referenzprojekts über die Planung (Werkplanung) und Einbau einer Lüftungsanlage mit mindestens 5000 m³/h in den vergangenen fünf Jahren (seit1.1.2021).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowieVermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.