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Verfahrensangaben

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsm...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH
DE306393637
Kesselstraße 21-23
70327
Stuttgart
Deutschland
DE111
info@energiedienste-stuttgart.de
071189122800

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09000000-3
09120000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt mit drei Rahmenvertragspartnern.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Rahmenvertragspartnern. Der öffentliche Auftraggeber ist auf Grundlage der Rahmenvereinbarung berechtigt, die Lieferung von Strom und Gas tranchenweise im Rahmen von Mini-Wettbewerben zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern zu vergeben.
Die maximal beschaffbare Strommenge beträgt 96 GWh. Die maximal beschaffbare Gasmenge beträgt 120 GWh.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
09.04.2026
30.06.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität und Flexibilität der Leistungserbringung

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar

Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgte gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Grund hierfür sind die durch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten sowie deren Folgen hervorgerufenen außergewöhnlichen Risiken für die Erbringung von Aufgaben der Daseinsvorsorge durch die Landeshauptstadt Stuttgart.

Angaben zum Verfahren

Die Vergabe erfolgte aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV aufgrund dringlicher, zwingender Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die die EDS nicht voraussehen konnte und die es nicht zulassen, die Mindestfristen für das offene, nicht offene oder Verhandlungsverfahren einzuhalten:
- Die Dringlichkeit liegt in den Folgen der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten begründet. Diese begründen die Gefahr von Lieferengpässen sowie durch die preisliche Volatilität eine Gefährdung der Versorgungssicherheit im Bereich der Daseinsvorsorge durch die Landeshauptstadt Stuttgart.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
1,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

857/2026
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

RWE Supply Trading GmbH
HRB14327
Großunternehmen
45141
Essen
Deutschland
DEA13
Nein
Deutschland

Weitere Wirtschaftsteilnehmer

Adresse

Trianel GmbH
HRB 7729
Großunternehmen
52070
Aachen
Deutschland
DEA2D
Nein
Deutschland

Adresse

N-ERGIE Aktiengesellschaft
HRB 17412
Großunternehmen
90429
Nürnberg
Deutschland
DE254
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

09.04.2026
09.04.2026

Angaben zum Angebot

1
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Angaben zur Rahmenvereinbarung