Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Baustellenlogistik / Baustelleneinrichtung mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 500.000,- netto. Die Bauleistung muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (frühestens am 01.01.2021) und spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen (Abnahme) worden sein.
Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Baustellenlogistik / Baustelleneinrichtung
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
Die Vorlage von insgesamt mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Je Bewerber werden lediglich die zwei als priorisiert gegenzeichneten Mindestreferenzen herangezogen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 12 Punkte (max. 6 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden.
Dabei werden diese Mindestreferenzen wie folgt bewertet:
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
EUR 1 Mio. bis EUR 1,5 Mio. 1 Punkt
> EUR 1,5 Mio. bis EUR 2 Mio. 2 Punkte
> EUR 2 Mio. 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Zeitraum der Leistungserbringung (maßgeblich ist der Tag der Abnahme) nach folgender Maßgabe:
Die Leistungserbringung (Tag der Abnahme)
erfolgte nach dem 31.12.2022 1 Punkt
Die Leistungserbringung (Tag der Abnahme)
erfolgte nach dem 31.12.2023 2 Punkte
Die Leistungserbringung (Tag der Abnahme)
erfolgte nach dem 31.12.2024 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.