Verfahrensangaben

Stadt Ochsenhausen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den ...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.01.2026
28.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ochsenhausen
DE144894532
Marktplatz 1
73614
Ochsenhausen
Deutschland
DE146
Ochsenhausen_Schulcampus@menoldbezler.de
071186040681

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45210000-2
71200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistung für die Erweiterung des Schulcampus Ochsenhausen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Ochsenhausen beabsichtigt die Erweiterung des Schulcampus Herrschaftsbrühl. Der Schulcampus Herrschaftsbrühl besteht zur Zeit aus dem Gymnasium und der Realschule.
Der bestehende Schulcampus Herrschaftsbrühl in Ochsenhausen hat aufgrund Änderungen des Schulgesetzes und den damit verbundenen Veränderungen bezüglich der Schulentwicklung einen höheren Raumbedarf. Auch sind die Mensa und Bibliothek nicht mehr ausreichend dimensioniert. Das Ziel ist daher die Schaffung zusätzlicher Unterrichtsflächen und zur gemeinschaftlichen Nutzung des Lebensraum Schule und Entlastung des Bestands zur Schaffung eines funktional gestärkten und zukunftsfähigen Campus Herrschaftsbühl. Dies bedeutet insbesondere:
- Deckung des zusätzlichen Raum- und Flächenbedarfs auf dem Campus
- Integration von Bibliothek und Mensa in einem neuen, zentralen Gebäude
- Schaffung eines gemeinschaftlichen Campusgefühls für Realschule und Gymnasium
Der Neubau dient daher der Erweiterung der bereits aus drei Gebäuden (Gymnasium, Realschule und Sporthalle) bestehenden Schulcampus.
Das neue Gebäude soll ein verbindendes Element des Gymnasiums und der Realschule unter Umsetzung der barrierefreien Erschließung bilden.
Die Stadt Ochsenhausen sieht für diesen eine Programmfläche (PF) von ca. 1"000 m² vor zzgl. weiterer Flächen von ca. 750 m² zur schulischen Nutzung (insbesondere Mensa mit Küche, Bibliothek) und ca. 30% Nebennutzflächen (Treppenhaus, Technik, Flure, WCs etc.). Somit ergibt sich eine Entwurfsabhängige Gesamt NUF von ca. 2"500 m².
Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Schulplanung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Ochsenhausen das Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Frühjahr (Beginn 2. Schulhalbjahr 2028/2029) 2029 geplant.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d. h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.

Für die Realisierung des Neubaus inkl. Ausstattung, der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Ochsenhausen ein maximales Projektbudget für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes vorgesehen. Die Maximalhöhe des Budgets wird den Bietern mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Ochsenhausen behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze überschritten wird.
Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die Stadt Ochsenhausen beabsichtigt für das gegenständliche Projekt Fördermittel der Kommunale Schulbauförderung zu beantragen. Die Beauftragung erfolgt daher in zwei Leistungsstufen stufenweise. Weitere Informationen erhalten die Bieter, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.07.2026
31.03.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ochsenhausen
Deutschland
DE146

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Städtebau / Architektur / Funktionalität

Städtebau / Architektur / Funktionalität

Fester Wert (insgesamt)
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität Bau / TGA / Energiekonzept

Qualität Bau / TGA / Energiekonzept

Fester Wert (insgesamt)
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeitskonzept

Nachhaltigkeitskonzept

Fester Wert (insgesamt)
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Prozessqualität / Terminplan

Prozessqualität / Terminplan

Fester Wert (insgesamt)
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Fester Wert (insgesamt)
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMHXQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen.

2. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
(6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.

Hinweis: Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
a) Vorlage von einer Referenz über Planungsleistungen von Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich "Bildungsbauten" mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 - 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mindestens EUR 5 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 muss in den letzten sieben Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2018 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein.
b) Vorlage von einer Referenz über eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein" für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 7,5 Mio. netto (KG 200 - 500 nach DIN 276 in aktueller Fassung). Die Abnahme muss in den letzten sieben Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2018 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein.

Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen umfasst haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
36,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1 der Bewerberauswahl:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2 der Bewerberauswahl:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3 der Bewerberauswahl:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird jeweils nur die priorisierte Referenz und die Mindestreferenz für "Bauleistungen" und die priorisierte Referenz und die Mindestreferenz für "Planungsleistungen" herangezogen.
Im Rahmen der Bewerberauswahl wird nur die im Teilnahmeformular durch den Bewerber als priorisierte Referenz gekennzeichnete Referenz und die Mindestreferenz je Referenzkategorie berücksichtig.
Diese Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich "Bildungsbauten":
Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe"
Schule mit Mensa / Cafeteria 3 Punkte
Schule ohne Mensa 2 Punkte
Sonstige Bildungsbauten (Hochschule, Einrichtungen für Erwachsenenbildung, Kindergarten) 1 Punkt

Kriterium "Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)"
Abschluss LPH 5 ab 2024 3 Punkte
Abschluss LPH 5 im Jahr 2021 - 2023 2 Punkte
Abschluss LPH 5 im Jahr 2018 - 2020 1 Punkt

Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten KG 300 - 400 in EUR netto"
Ab EUR 15 Mio. netto (KG 300 ? 400 nach DIN 276) 3 Punkte
Ab EUR 10 Mio. netto (KG 300 ? 400 nach DIN 276) 2 Punkte
Ab EUR 5 Mio. netto (KG 300 ? 400 nach DIN 276) 1 Punkt
b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein":
Kriterium "Vergleichbarkeit der Bauleistungen"
Schule mit Mensa / Cafeteria 3 Punkte
Schule ohne Mensa 2 Punkte
Sonstige Bildungsbauten (Hochschule, Einrichtungen für Erwachsenenbildung, Kindergarten) 1 Punkt

Kriterium "Aktualität der Referenz" (Abnahmezeitpunkt)"
Abnahme ab 2024 3 Punkte
Abnahme im Jahr 2021 - 2023 2 Punkte
Abnahme 5 im Jahr 2018 - 2020 1 Punkt

Kriterium "Auftragsvolumen"
Ab EUR 12,5 Mio. netto (KG 200 - 700 nach DIN 276) 3 Punkte
Ab EUR 10 Mio. netto (KG 200 - 700 nach DIN 276) 2 Punkte
Ab EUR 7,5 Mio. netto (KG 200 - 700 nach DIN 276) 1 Punkt

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abschluss der LPH 5 bzw. Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abschluss- bzw. Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung