Angabe zu Referenzen:
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
(1) Schlüsselfertiges Bauen:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Hochbaus in Modulbauweise (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2016 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 20 Mio. netto (KG 300 und 400 nach DIN 276).
(2) Objektplanung:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt im Bereich der Objektplanung i.S.v. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI für den Neubau eines Hochbaus (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2016 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Bauvolumen von mindestens EUR 10 Mio. netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276).
(3) TGA-Fachplanung:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt im Bereich der TGA-Fachplanungsleistungen i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 1 bis 8 in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI für die Errichtung eines Rechenzentrums oder vergleichbaren Gebäudes (Abnahme und Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2016 und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Bauvolumen von mindestens EUR 10 Mio. netto (KG 400 nach DIN 276).
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich),
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR netto,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt der Abnahme und Inbetriebnahme,
- Ggfs. weitere Beschreibung inkl. Bildern
Ferner kann folgendes im Rahmen der Auswahl der Bieter wertungsrelevantes Dokument eingereicht werden:
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt.
Die Vorlage von insgesamt mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.