Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Referenzen A: Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI für Umbau oder Sanierung einer Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule, Universität, Labor oder Institutsgebäude) oder eines sonstigen öffentlichen Gebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens 2 Mio. EUR netto. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Beschreibung des Referenzprojekts
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- Anrechenbare Herstellkosten EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- Sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Planungsleistungen, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers.
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der beiden geforderten Mindestreferenzen (Referenzen A) sowie der zusätzlich abgefragten Referenz (Referenz B) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Mindestreferenz (Referenz A) im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenzen (Referenz A) müssen in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 25 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz (Referenz A) erfüllen. Dies gilt ausdrücklich nicht für die zusätzliche Referenz B.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können mit den Referenzen A maximal 28 Punkte (max. 14 Punkte je Mindestreferenz) und mit Referenz B maximal 7 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
Referenzen A:
- Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Objektplanungsleistungen er-bracht wurden, nach folgender Maßgabe:
Umbau oder Sanierung eines sonstigen öffentlichen Gebäudes 1 Punkte
Umbau oder Sanierung einer Bildungseinrichtung (s. unter Ziff. 4.2.2) 3 Punkte
- Bewertet wird der Deckungsgrad der Referenzleistung mit der vorliegenden Planungsaufgabe zusätzlich nach folgender Maßgabe:
Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb 5 Punkte
Berücksichtigung von Gebäudeschadstoffen 5 Punkte
- Bewertet wird, bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vor-liegt, dass die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung:
Positives Schreiben des Auftraggebers liegt vor 1 Punkt
Zusätzliche Referenz B:
Bewerber die zusätzlich über eine Referenz verfügen (einzutragen auf S. 27 des Teilnahmeformulars), die folgende Anforderungen erfüllt, erhalten im Rahmen der Bewerberauswahl weitere 7 Punkte:
- Referenz B: Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI für Umbau oder Sanierung von Fachräumen einer Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule, Universität, Labor oder Institutsgebäude) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens 1 Mio. EUR netto. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein.
Hierbei handelt es sich um keine Mindestreferenz nach Ziffer 4.2.2, dessen Nichtvorliegen zum Verfahrensausschluss führen kann.
Die Referenz B kann auch mit einem Referenzprojekt nachgewiesen werden, das bereits als Mindestreferenz (Referenz A) genannt wurde.