Die Gemeinde Bodolz realisiert den Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Grundstraße in 88131 Bodolz. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Bauleistungen im Gewerk "Dachabdichtung"
Das Gebäude verfügt über 2 Vollgeschosse mit Satteldach.Der Baukörper misst abzüglich Dachüberständen etwa 43,7 m auf 17,1 m und ist ca. 11,65 m hoch.Im Erdgeschoss befinden sich die Krippengruppen entlang der Südseite des Gebäudes mit direktem Blick in den Garten. Jede Gruppe verfügt über eigene Sanitäranlagen, einen kleinen Gruppenraum und einen Schlafraum. Zwischen jeder Gruppe befindet sich eine Schmutzschleuse mit der Garderobe.Auf der Nordseite befindet sich westlich des Foyers der Personalkern und im Osten der Speisesaal und die Küche.Im Obergeschoss befinden sich die Ü3-Bereiche mit Gruppenräumen im Süden und Dienst- und Fachräumen im Norden. Die Gruppenräume sind durch einen Kleingruppenraum und eineoffene Garderobe rhythmisch getrennt. Ein kleiner Raum für Elternbesprechungen befindet sich zentral gegenüber der Haupttreppe. Der erste Sanitärbereich, das Personal-WC, ein Therapieraum und der Inklusionsraum befinden sich an der Nordwestseite des Spielflurs.Auf der anderen Seite des Haupttreppenraums befindet sich der Mehrzweckraum mit Geräten und der zweite Sanitärbereich.Ein weiterer eingeschossiger Baukörper dient als Kinderwagen-, Fahrrad-, sowie Müllabstellfläche. Er misst ca. 8,4 m auf 6,1 m und ist ca. 3 m hoch.
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Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
Auf Verlangen vorzulegen: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, können drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben verlangt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Eigenerklärung, dass dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf Verlangen vorzulegen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Eigenerklärung zur Eintragung gemäß Formblatt VHB 124
Auf Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. beider Industrie- und Handelskammer.