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Verfahrensangaben

Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektpla...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Marbach am Neckar
Umsatzsteuer-ID: DE146128202
Marktstraße 23
71672
Marbach am Neckar
Deutschland
DE115
marbach-feuerwehrhaus@menoldbezler.de
+49 71186040659

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232 078 089
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
marbach-feuerwehrhaus@menoldbezler.de
+4971186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen.

Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller
DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder.

Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen:
Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten.

Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen.
Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz.

Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach.

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt.
Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen.

Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere:
- Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets
- Kostenoptimierung im Laufe der Planung
- Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.)
- Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc.
- Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung
- Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG)
- Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben

Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben:
- TGA Elektro
- TGA HLS
- Tragwerksplanung

Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Marbach am Neckar
Deutschland
DE115

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorar

Genauere Angaben sind in den Unterlagen enthalten.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Genauere Angaben sind in den Unterlagen enthalten.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams sowie Personalkonzept

Genauere Angaben sind in den Unterlagen enthalten.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Steinbach Schimmel Architekten
PR 721208
Mittleres Unternehmen
Zum Buschfeld, 5/1
74613
Öhringen
Deutschland
DE119
info@steinbach-schimmel.de
07941 647070
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

01.04.2026

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung