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Verfahrensangaben

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe ein...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.03.2026
30.03.2026 12:00 Uhr
17.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
08-A5942-75
Neues Schloss, Schlossplatz 4
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111
Herrn Andreas Martin
Rahmenvereinbarung_Projekttraegerschaft@menoldbezler.de
+49 711 123 2168

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Rahmenvereinbarung_Projekttraegerschaft@menoldbezler.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79411100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vergibt eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft des Landes kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Technologietransfer notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten.
In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung und den Strukturwandel im Land soll der Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:

- Konzeption neuer Förderformate zur Unterstützung des Technologietransfers und von Innovationsökosystemen sowie zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien. Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.
- Fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, ggf. in Abstimmung mit weiteren Landesministerien.
- Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechtssichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.), digitale, medienbruchfreie und barrierefreie Umsetzung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Anforderungen (LHO Baden-Württemberg).
- Information und Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern.
- Rechtssichere Gestaltung und qualitativ hochwertige Durchführung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen in verschiedenen Technologiebereichen.
- Administrative Umsetzung der Projektförderung einschließlich abschließender Antragsprüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung.
- Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen, ggf. erstinstanzliche Klageverfahren.
- Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen.
- Laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses.
Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des Auftraggebers gebunden, die Fachaufsicht für die Tätigkeit liegt insofern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von vier Jahren fest abgeschlossen werden. Zugunsten des Auftraggebers werden zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils zwei Jahre vertraglich vereinbart.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zu Verfügbarkeit und Einsatz erfahrenen und qualifizierten Personals

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur effizienten Umsetzung von Fördermaßnahmen, einschließlich digitaler Abwicklung von Fördermaßnahmen

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und Bearbeitungszeit

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Rahmenvereinbarung soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Neben der vollständigen Abwicklung von Förderprogrammen sind auch Teilleistungen oder Einzelmaßnahmen für die Umsetzung vorzusehen.
Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln.
Der Auftraggeber wird nur mit einem einzigen Unternehmen eine Rahmenvereinbarung abschließen. Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall beim Auftragnehmer als Projektträger Leistungen zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abrufen.
Die Einzelaufträge werden ohne Durchführung weiterer Vergabeverfahren unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilt (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Die Bedingungen für die Erbringung der Leistungen sind abschließend in der Rahmenvereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Umfang und Fördervolumen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abzurufenden Einzelaufträge zur Abwicklung von Fördermaßnahmen kann vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden. Es steht daher nicht fest, in welchem Umfang der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer Einzelverträge schließen wird. Die Höchstmenge der zu vergebenden Leistungen wird auf ein Honorarvolumen von 30,00 Mio. EUR netto für die Verwaltungskosten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume festgelegt. Auch zu Umfang und Projektvolumen der Einzelaufträge können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung von Einzelaufträgen oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

5
30.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMEPN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (VZÄ), die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN ISO 9001 oder eine inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung - Qualitätsmanagementsystem

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 27001 oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Informationssicherheitsmanagementsystem

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 14001 Umweltmanagement oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Umweltmanagement

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen:
- Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren einschließlich der Gestaltung von Bewertungs- und Auswahlprozessen, der Erlass von Zuwendungsbescheiden, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung ein-schließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung
- Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer
- Beschreibung der Leistung und Angaben zum erbrachten Leistungsumfang
- Fördermittelvolumen
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Kurze Projektbeschreibung
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bilder

Für die Auswahl der Bieter werden maximal zwei weitere Referenzen in die Wertung einbezogen.
Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen.
Die geforderten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Auswahlkriterium 1: "Fördervolumen der Referenzprojekte"
Für die Auswahl wird das "Fördervolumen der Referenzprojekte" bei den maximal drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) jeweils entsprechend der nachfolgenden Darstellung bewertet.
Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen.
Die Bewertung erfolgt für jede der drei wertungsrelevanten Referenzen gesondert. Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 30 Punkte erzielt werden. Legt ein Bewerber lediglich die geforderte Mindestreferenz vor, so erzielt er in Abhängigkeit vom Fördervolumen des Referenzprojekts maximal 10 Punkte.
Fördervolumen bis 10,0 Mio. EUR: 3 Punkte
Fördervolumen von 10,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR: 7 Punkte
Fördervolumen über 50,0 Mio. EUR: 10 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Auswahlkriterium 2: "Anzahl der Mitarbeitenden (VZÄ) im Bereich Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen"
Für die Auswahl wird ferner die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bewertet. Maximal können 15 Punkte erzielt werden.
Bis zu 50 Mitarbeitende: 5 Punkte
50 bis 250 Mitarbeitende: 10 Punkte
Über 250 Mitarbeitende: 15 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Auswahlkriterium 3: "Erfahrung und fachliche Expertise"
Zuletzt werden für die Auswahl die "Erfahrung und fachliche Expertise" des Bewerbers bewertet. Die wertungsrelevante "Erfahrung und fachliche Expertise" kann in einem der drei wertungsrelevanten Referenzprojekte erworben worden sein. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sie kann auch bei sonstigen Beratungsprojekten des Bewerbers erworben worden sein. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Projektträgerschaft handeln. Die Projekte müssen zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Bloße Fortbildungen oder Studienabschlüsse von Mitarbeitern genügen nicht. Die "Erfahrung und Expertise" ist für fünf Themencluster/Bereiche nachzuweisen, wobei je Themencluster maximal 3 Punkte erzielt werden können. Maximal können 15 Punkte erzielt werden.
- Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte
- Projekte in den Bereichen Mikroelektronik, Quantentechnologien oder Photonik (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte
- Projekte in den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Chemieindustrie oder Pharmaindustrie (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte
- Projekte in den Bereichen Energietechnologien,
Greentech oder Biotechnologien (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte
- Projekte in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Mobilität oder Industrie 4.0 (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung