Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft des Landes kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Technologietransfer notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten.
In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung und den Strukturwandel im Land soll der Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Konzeption neuer Förderformate zur Unterstützung des Technologietransfers und von Innovationsökosystemen sowie zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien. Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.
- Fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, ggf. in Abstimmung mit weiteren Landesministerien.
- Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechtssichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.), digitale, medienbruchfreie und barrierefreie Umsetzung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Anforderungen (LHO Baden-Württemberg).
- Information und Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern.
- Rechtssichere Gestaltung und qualitativ hochwertige Durchführung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen in verschiedenen Technologiebereichen.
- Administrative Umsetzung der Projektförderung einschließlich abschließender Antragsprüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung.
- Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen, ggf. erstinstanzliche Klageverfahren.
- Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen.
- Laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses.
Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des Auftraggebers gebunden, die Fachaufsicht für die Tätigkeit liegt insofern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.