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Verfahrensangaben

Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen Ver...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.03.2026
13.04.2026 12:00 Uhr
13.04.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
t:077219130
Am Hoptbühl 2
78048
Villingen-Schwenningen
Deutschland
DE136
schwarzwald-baar-kreis_postdienstleistungen@menoldbezler.de
077219130

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
RA Dr. Florian Krumenaker LL.M. / Fachanwalt für Vergaberecht
schwarzwald-baar-kreis_postdienstleistungen@menoldbezler.de
071186040461
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64112000-4
60160000-7
64121100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis schreibt den physischen Postversand für das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers (Physischer Postversand) bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie die Abholung der Eingangspost im Briefzentrum (Postfach des Auftraggebers) und deren Anlieferung in der Poststelle des Auftraggebers. Die Beförderung von Postsendungen im Standardformat (sog. Standardbriefsendungen) bildet den Hauptgegenstand der zu erbringenden Postdienstleistungen. Postzustellungsaufträge sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Eine Ausschreibung in Losen findet nicht statt.
Der überwiegende Teil der physischen Post (über 90 Prozent) geht an Empfänger in Baden-Württemberg.
Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 2 zu diesem Leitfaden) sowie dem Vertragsentwurf (Anlage 3 zu diesem Leitfaden).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2028

Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr bis 30. Juni 2029 (erste Verlängerungsoption) und 30. Juni 2030 (zweite Verlängerungsoption).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE136

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
300,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zu Logistik und Transport

Siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zum Reklamations- und Beseitigungsmanagement

Siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeitskonzept

Siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
150,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Sozialkonzept

Siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
150,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Sonstiger Dienstleistungsvertrag

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMC5N

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gem. § 4 PostG.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00 oder, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

- Eigenerklärung über die Zertifizierung nach der Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001

- Eigenerklärung über die Zertifizierung nach der Umweltmanagement-Norm DIN EN ISO 14001

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzaufträgen über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein, wobei maßgeblicher Zeitpunkt das Ende der Angebotsfrist ist. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 liegt.
Hinweis der Vergabestelle:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Sendungsvolumen

Bitte die Eigenerklärung als Anhang A.1 und Anhang A.2 vorlegen. Die Vorlage von mehr als insgesamt zwei Referenzen ist nicht erwünscht.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung