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Verfahrensangaben

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.05.2026
01.06.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
DE154755718
Marktstr. 2
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111
tmbw-grafikleistungen@menoldbezler.de
071186040730

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232078089
Stresemannstraße 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
tmbw-grafikleistungen@menoldbezler.de
071186040730
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) sucht zur Umsetzung der vielfältigen Marketing-, Kommunikations- und Vertriebsmaßnahmen für das Urlaubsland Baden-Württemberg nach einer Agentur für alle anfallenden Grafik- und Gestaltungsdienstleistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

(1) Rahmenbedingungen der Grafik- und Gestaltungsdienstleistungen

Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl einer Agentur, die die TMBW flexibel, zuverlässig und markenkonform bei der Konzeption, Kreation, Gestaltung, Adaption sowie Produktionsabwicklung unterschiedlichster Kommunikationsmittel unterstützt.
Die Leistungen umfassen sowohl strategisch-konzeptionelle Leistungen als auch operative Umsetzungen in Print- und Digitalmedien sowie auch Leistungen der Projektorganisation, z. B. hinsichtlich der Koordination der Werbemittelproduktion. Die Agentur arbeitet auf Basis des bestehenden Styleguides / Corporate Designs der TMBW und entwickeln dieses bei Bedarf weiter. Dieses wird den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen und auf Abruf innerhalb der Vertragslaufzeit. Einzelaufträge können unterschiedliche Umfänge haben - von kleineren Adaptionen bis hin zu umfangreichen Konzeptionen.

Zielsetzung:

- Sicherstellung einer konsistenten, hochwertigen visuellen Kommunikation über alle Themenfelder und Kanäle hinweg,
- Weiterentwicklung und Stärkung der touristischen Marken Baden-Württembergs (u. a. Dachmarke sowie Themenmarken wie Weinsüden, Wandersüden, Familiensüden etc.),
- Effiziente, flexible und termingerechte Umsetzung von Grafik- und Produktionsleistungen,
- Professionelle Abwicklung von Druck- und Werbemittelproduktionen inkl. Qualitätssicherung,
- Gewährleistung einer skalierbaren Zusammenarbeit bei saisonalen und kampagnenbezogenen Spitzen.
Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach der Auftragsvergabe voraussichtlich ab September 2026 beginnen.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung und zum Leistungsumfang sind dem als Anlage 2 beigefügten Agenturbriefing zu entnehmen.

(2) Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen.
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 300.000 EUR netto pro Jahr. Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf des ersten Jahres verlängert, sind für die folgenden Jahre ebenfalls jeweils 300.000 EUR netto vorgesehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
31.08.2028

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne nach Ziffer 1.1 sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab September 2026 zu erbringen.
Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. September 2026. Die Rahmenvereinbarung endet am 31. August 2028 (Grundlaufzeit). Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenvereinbarung bereits abgerufene Leistungen sind durch den Auftragnehmer auszuführen.
Zugunsten des Auftraggebers bestehen zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum 31. August 2029 (erste Verlängerungsoption) sowie bis zum 31. August 2030 (zweite Verlängerungsoption). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kreativkonzept und Gestaltungsstil

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umgang mit Corporate Design, Zielgruppen und Markensicherheit

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Skizzierung des Projektmanagements unter Einbezug von Arbeits- und Abstimmungsprozessen sowie Tools

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeits- und Qualitätsniveau

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMAS7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Folgender Mindestumsatz ist vorzuweisen:
Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 250.000 netto betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestanforderungen:

- Nachweis einer Referenz über eine Kampagnenkonzeption und -umsetzung mit Grafik- und Gestaltungsdienstleistungen für eine Kampagne im im touristischen Bereich. Die Kampagne muss cross-medial geplant und umgesetzt worden sein (d.h. mindestens zwei Vertriebskanäle müssen bespielt worden sein; Vertriebskanäle sind bspw. Print, Digital, Out-of-home, etc.). Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt sein.

Hinweis:
Die Referenz ist von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.

Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Auftraggeber,
- Gegenstand und Umfang der Leistung,
- Cross-Medialität der Leistungserbringung (Benennung der Vertriebskanäle),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angaben zum Budgetumfang in EUR netto,
- Angaben zu Werbemitteln innerhalb des Referenzprojekts,
- Angaben zu Auszeichnung des eingereichten Referenzprojekts mit Preis / Award der Werbewirtschaft,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild.

Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen (Mindestreferenzen und maximal zwei weitere Referenzen, die jeweils die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, bewertet. Hierzu sind die eingereichten Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet (je Referenz max. 20 Punkte, insgesamt max. 60 Punkte möglich):

(a) Kriterium "Werbemittel"
Es ist eine Konzeption und Umsetzung von Werbemitteln im Rahmen des Referenzprojekts erfolgt: 5 Punkte
Es ist keine Konzeption und Umsetzung von Werbemitteln im Rahmen des Referenzprojekts erfolgt: 0 Punkte

(b) Kriterium "Auftraggeber"
Leistungserbringung erfolgte für eine Destinationsmanagementorganisation (DMO): 5 Punkte
Leistungserbringung erfolgte für einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber im touristischen Bereich: 3 Punkte
Kampagne erfolgte für einen sonstigen Auftraggeber: 0 Punkte

(c) Kriterium "Aktualität"
Die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2024: 5 Punkte
Die Leistungserbringung erfolgte nach dem 31. Dezember 2022 und bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt sein: 0 Punkte

(d) Kriterium "Preise / Awards"
Auszeichnung des eingereichten Referenzprojekts mit Preis / Award der Werbewirtschaft: 5 Punkte
Keine Auszeichnung des eingereichten Referenzprojekts mit Preis / Award der Werbewirtschaft: 0 Punkte
Hinweis: Auch bei mehreren Preisen / Awards für ein Referenzprojekt erhält der Bewerber nur einmal 5 Punkte.

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
60,00

Finanzierung

Siehe Vertragsentwurf. Dieser wird den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung