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Verfahrensangaben

Landkreis Karlsruhe - Vergabe der Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2026
19.05.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Karlsruhe
DE 813 539 808
Kriegsstraße 100
76133
Karlsruhe
Deutschland
DE123
landkreis-karlsruhe-wasserstoffinfrastruktur@menoldbezler.de
+49 711 86040 652

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

24111600-1
31122100-8
38000000-5
38970000-5
51100000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt die Realisierung eines Wasserstoffkraftwerks im Labormaßstab für den Lehrbetrieb der Balthasar-Neumann-Schulen 1 und 2.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung eines Wasserstoffkraftwerks im Labormaßstab sowie die Integration eines digitalen Zwillings der Anlage als Cloud-Lösung.
Einzelheiten zu den Hintergründen des Projekts sowie zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kriegsstraße 100
76133
Karlsruhe
Deutschland
DE123

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Spezifischer Energieverbrauch des Elektrolyseurs

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Spezifischer Energieverbrauch der Brennstoffzelle

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit der Anlage

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zu Schulungsnutzen, -fähigkeit sowie zur Einsehbarkeit der Anlage

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMABM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Realisierung Wasserstoffinfrastruktur).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung abgibt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Referenz A: Wasserstoffanlage
- Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über die erfolgreiche Projektierung, den Bau und die Inbetriebnahme einer Wasserstoffanlage, die in den letzten 5 Kalenderjahren (frühestens 01.01.2021) in Betrieb genommen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt:

- Die Wasserstoffanlage enthält mindestens folgende Komponenten: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher, Batteriespeicher.
- Der Anlagenwert beträgt mindestens 100.000 Euro netto.
- Die Wasserstoffanlage befindet sich innerhalb der Europäischen Union

Referenz B: Digitaler Zwilling

Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über Bereitstellung eines digitalen Zwillings für eine vergleichbare Anlage in den letzten 5 Kalenderjahren (frühestens 01.01.2021). Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt:

- Die Anlage enthält mindestens eine der folgende Komponenten: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher, Batteriespeicher.
- Es werden die Daten mindestens einer der nachfolgenden Komponenten digital er-fasst und dargestellt: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher oder Batteriespeicher.

Hinweise:
Die Anforderungen zu A und B können durch dasselbe Referenzprojekt erfüllt werden. Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Referenzprojekts
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Datum Inbetriebnahme/ Bereitstellung
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Sofern sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen anhand der eingereichten Referenz A (Mindestreferenz), welche die in der EU Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen erfüllt.
Zusätzlich können Bewerber (maximal drei) weitere Referenzen (Auswahlreferenzen) einreichen, welche - mit Ausnahme der bereits erfolgten Inbetriebnahme - alle Mindestanforderungen an die Mindestreferenz A erfüllen müssen. Für jede dieser (maximal drei) zusätzlichen Auswahlreferenzen werden folgende Wertungspunkte vergeben.
- Anlage in Betrieb genommen: 10 Punkte je Referenz
- Anlage noch nicht in Betrieb, aber in konkreter Umsetzung (abgeschlossene Planung und in Errichtungs-Phase): 5 Punkte je Referenz
Darüber hinaus können sowohl die Mindestreferenz als auch die zusätzlichen Auswahlreferenzen weitere Zusatzpunkte erhalten, sofern sie bestimmte Merkmale aufweisen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen und somit eine erhöhte Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Anlage erkennen lassen. Dies gilt nicht für Referenzen, die sich noch in der Umsetzung befinden.
Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Mindestreferenz sowie der (maximal drei) weiteren Auswahlreferenzen jeweils zusätzlich nach folgender Maßgabe:
- Die Anlage ist an einen Stromverbraucher angeschlossen und wird durch eine erneuerbare Energiequelle gespeist. 5 Zusatzpunkte
- Die Anlage wurde zu Schulungs-/ Ausbildungszwecken konstruiert und eingesetzt. 15 Zusatzpunkte

Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die Mindestreferenz A sowie bis zu drei Auswahlreferenzen, welche die Anforderung nach der EU-Bekanntmachung an die Mindestreferenz A erfüllen, berücksichtigt und wie folgt bewertet (Mindestreferenz: max. 20 Punkte, je Auswahlreferenz max. 30, insgesamt daher max. 110 Punkte möglich).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
110,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung