Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Referenz A: Wasserstoffanlage
- Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über die erfolgreiche Projektierung, den Bau und die Inbetriebnahme einer Wasserstoffanlage, die in den letzten 5 Kalenderjahren (frühestens 01.01.2021) in Betrieb genommen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt:
- Die Wasserstoffanlage enthält mindestens folgende Komponenten: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher, Batteriespeicher.
- Der Anlagenwert beträgt mindestens 100.000 Euro netto.
- Die Wasserstoffanlage befindet sich innerhalb der Europäischen Union
Referenz B: Digitaler Zwilling
Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über Bereitstellung eines digitalen Zwillings für eine vergleichbare Anlage in den letzten 5 Kalenderjahren (frühestens 01.01.2021). Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt:
- Die Anlage enthält mindestens eine der folgende Komponenten: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher, Batteriespeicher.
- Es werden die Daten mindestens einer der nachfolgenden Komponenten digital er-fasst und dargestellt: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher oder Batteriespeicher.
Hinweise:
Die Anforderungen zu A und B können durch dasselbe Referenzprojekt erfüllt werden. Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Referenzprojekts
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Datum Inbetriebnahme/ Bereitstellung
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Sofern sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen anhand der eingereichten Referenz A (Mindestreferenz), welche die in der EU Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen erfüllt.
Zusätzlich können Bewerber (maximal drei) weitere Referenzen (Auswahlreferenzen) einreichen, welche - mit Ausnahme der bereits erfolgten Inbetriebnahme - alle Mindestanforderungen an die Mindestreferenz A erfüllen müssen. Für jede dieser (maximal drei) zusätzlichen Auswahlreferenzen werden folgende Wertungspunkte vergeben.
- Anlage in Betrieb genommen: 10 Punkte je Referenz
- Anlage noch nicht in Betrieb, aber in konkreter Umsetzung (abgeschlossene Planung und in Errichtungs-Phase): 5 Punkte je Referenz
Darüber hinaus können sowohl die Mindestreferenz als auch die zusätzlichen Auswahlreferenzen weitere Zusatzpunkte erhalten, sofern sie bestimmte Merkmale aufweisen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen und somit eine erhöhte Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Anlage erkennen lassen. Dies gilt nicht für Referenzen, die sich noch in der Umsetzung befinden.
Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Mindestreferenz sowie der (maximal drei) weiteren Auswahlreferenzen jeweils zusätzlich nach folgender Maßgabe:
- Die Anlage ist an einen Stromverbraucher angeschlossen und wird durch eine erneuerbare Energiequelle gespeist. 5 Zusatzpunkte
- Die Anlage wurde zu Schulungs-/ Ausbildungszwecken konstruiert und eingesetzt. 15 Zusatzpunkte
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die Mindestreferenz A sowie bis zu drei Auswahlreferenzen, welche die Anforderung nach der EU-Bekanntmachung an die Mindestreferenz A erfüllen, berücksichtigt und wie folgt bewertet (Mindestreferenz: max. 20 Punkte, je Auswahlreferenz max. 30, insgesamt daher max. 110 Punkte möglich).