Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen. Der Rahmenvertrag wird mit einem Unternehmen geschlossen.
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 450.000 EUR netto für die Grundlaufzeit (12 Monate, siehe unten). Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf von 12 Monaten automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen für die Verlängerungsoptionen wie folgt: In dem ersten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 500.000 EUR netto für das Jahr (1. Verlängerungsoption, siehe unten), in dem zweiten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 550.000 EUR netto für das Jahr (2. Verlängerungsoption, siehe unten) sowie in dem dritten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 600.000 EUR netto für das Jahr (3. Verlängerungsoption, siehe unten).
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Leistungsabruf, insbesondere begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Die Bieter haben mit Angebotsabgabe einen Vertrag einzureichen, auf dessen Basis die Leistungserbringung erfolgen kann und der diesen Anforderungen (insbesondere zum Rahmenvertragszeitraum) entspricht. Der Vertrag muss den marktüblichen Regelungen entsprechen und darf keine zusätzlichen, über die in den Vergabeunterlagen hinausgehenden vertraglichen Regelungen zu weiteren Preisbestandteilen enthalten. Der angebotene Preis muss jedenfalls für die vertragliche Grundlaufzeit fixiert sein. Darüber hin-aus sind die seitens der Vergabestelle zu berücksichtigenden Vertragsanlagen (LTMG-Vertragsbedingungen sowie Vertraulichkeitsvereinbarung) als weitere Vertragsanlagen zu berücksichtigen.
Der Vertragsabschluss des Rahmenvertrags ist bis Ende Juni 2026 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll am 1. Juli 2026 beginnen. Der Rahmenvertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden (Grundlaufzeit bis 30. Juni 2027) und sich, sofern keine Kündigung durch den Auftraggeber fünf Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit ausgesprochen wird, dreimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (dreimalige Verlängerungsoption, 1. Verlängerung bis 30. Juni 2028; 2. Verlängerung bis 30. Juni 2029; 3. Verlängerung bis 30. Juni 2030). Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von vier Jahren zum 30. Juni 2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:- Nachweis von mindestens einer Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen in der Branche Finanzdienstleistungen (Banken und Versicherungen) aus den letzten drei Jahren (d. h. die Leistungserbringung muss mindestens teilweise nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein).
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der LeistungserbringungDie Einreichung von mehr als einer Unternehmensreferenz je Bieter ist nicht erwünscht.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Referenzen die nachfolgende Eigenerklärung.