Landkreis Waldshut - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein
Der Landkreis Waldshut beabsichtigt die Fortschreibung der bereits vorliegenden Planung und Errichtung des Neubaus des Zentralklinikum Hochrhein ("KLHR") zu vergeben. Die Realisierung des Projekts erfolgt im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb.Der Landkreis Waldshut beabsichtigt den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein bis zum Jahr 2030. In seiner Eigenschaft als Zentralklinikum soll das KLHR rund 352 Planbetten. Das Klinikum wird unter anderem über Fachabteilungen für Innere Medizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Geriatrie, Radiologie und Anästhesie und Intensivmedizin verfügen.Das Grundstück liegt im Süden von Albbruck zwischen der B34 und dem Verlauf des Rheins. Die Fläche ist aktuell unbebaut. Entstehen soll ein Gebäude mit rund 27.506 m2 NutzflächeDie bereits vorliegende Planung ("Orientierungsplanung" auf dem Stand einer Entwurfsplanung (LPH 3)) stellt die Grundlage des bereits eingereichten Förderantrags dar und ist zu plausibilisieren und zu validieren. Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten auf Grundlage der vorliegenden "Orientierungsplanung" den Neubau planerisch/wirtschaftlich ("Design to Cost") zu optimieren, fortzuschreiben und baulich betriebs- und funktionsbereit zu errichten.Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der in der funktionalen Leistungsbeschreibung dargestellten Qualitäten sind ein überragend wichtiges Anliegen des Auftraggebers bei der Realisierung des Projekts. Für die für das Neubauvorhaben Zentralklinikum zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen soll durch den Landkreis Waldshut ein Maximalbudget an Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Der Betrag wird den für die Angebotsphase ausgewählten Bietern mitgeteilt. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden. Es wird auf eine zügige Bauabwicklung Wert gelegt. Der Einbindung mittelständischer Unternehmen wird im weiteren Verfahrensverlauf gewünscht ("Mittelstandskonzept").Beabsichtigt ist folgender Leistungszeitraum:Ende Juli 2026: ZuschlagserteilungQ4 2026: Baubeginn Ende 2030: Abgeschlossene Inbetriebnahme / Abnahme
siehe Bewerbermemorandum - max. Punktzahl 100
siehe Bewerbermemorandum - max. Punktzahl 200
siehe Bewerbermemorandum - max. 600 Punkte
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Siehe Beschreibung "Eignungskriterien - Sonstiges"
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
Wir erklären, dass unser Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.Wir erklären, dass unser Unternehmen über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio. verfügt oder erklären, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.Hinweis: mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Erklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:a) Referenz über vergleichbare Leistungen "Schüsselfertiger Bau" Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Gesundheitsbauten/Klinikgebäude" mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 100 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.b) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen Objektplanung" Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI (Honorarzone 3/4 Mitte) für Objektplanung im Bereich "Krankenhaus/Klinikgebäude" mit einem Bauvolumen (KG 200 + 300 nach DIN 276) von mindestens EUR 80 Mio. brutto. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein. c) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E)" Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI (Honorarzone 3/4 Mitte) im Bereich "Krankenhaus/Klinikgebäude" mit einem Bauvolumen (KG 400 + 540 nach DIN 276) von mindestens EUR 80 Mio. brutto. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein. Die Vorlage von mehr als der genannten Anzahl an Referenzen je Referenzkategorie (a), (b) und (c) ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen umfasst haben.Die Referenzen werden wie folgt bewertet:a) Referenz über vergleichbare Leistungen "Schüsselfertiger Bau"Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme" Inbetriebnahme vor dem 01.01.2020: 1 PunkteInbetriebnahme ab 01.01.2020: 3 PunkteKriterium "Bauvolumen" 100 bis 150 Mio. EUR brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276) Bauvolumen: 1 PunktÜber 150 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200 - 500 nach DIN 276): 3 Punkte
b) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen Objektplanung"Kriterium "Zeitpunkt Abschluss LPH 5" Abschluss LPH 5 vor dem 01.01.2020: 1 PunkteAbschluss LPH 5 ab 01.01.2020: 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen" 80 bis 100 Mio. EUR brutto KG 200 + 300 nach DIN 276: 1 PunktÜber 100 Mio. EUR brutto Bauvolumen KG 200 + 300 nach DIN 276: 3 Punktec) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E)"Kriterium "Zeitpunkt Abschluss LPH 5" Abschluss LPH 5 vor dem 01.01.2020: 1 PunkteAbschluss LPH 5 ab 01.01.2020: 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen" 80 bis 100 Mio. EUR brutto ((KG 400 + 540 nach DIN 276): 1 PunktÜber 100 Mio. EUR brutto (KG 400 + 540 nach DIN 276): 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Baureferenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.