Verfahrensangaben

Landkreis Waldshut - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Neuba...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.01.2026
28.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landratsamt Waldshut
DE142827103
Kaiserstraße 110
79761
Waldshut-Tiengen
Deutschland
DE13A
waldshut-neubau-klinikum@menoldbezler.de
+49 711 86040660

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Frank Meininger / Janina Dinkelaker
waldshut-neubau-klinikum@menoldbezler.de
+49 711 86040660
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45200000-9
71240000-2
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Landkreis Waldshut - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Waldshut beabsichtigt die Fortschreibung der bereits vorliegenden Planung und Errichtung des Neubaus des Zentralklinikum Hochrhein ("KLHR") zu vergeben. Die Realisierung des Projekts erfolgt im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb.
Der Landkreis Waldshut beabsichtigt den Neubau des Zentralklinikums Hochrhein bis zum Jahr 2030. In seiner Eigenschaft als Zentralklinikum soll das KLHR rund 352 Planbetten. Das Klinikum wird unter anderem über Fachabteilungen für Innere Medizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Geriatrie, Radiologie und Anästhesie und Intensivmedizin verfügen.
Das Grundstück liegt im Süden von Albbruck zwischen der B34 und dem Verlauf des Rheins. Die Fläche ist aktuell unbebaut. Entstehen soll ein Gebäude mit rund 27.506 m2 Nutzfläche
Die bereits vorliegende Planung ("Orientierungsplanung" auf dem Stand einer Entwurfsplanung (LPH 3)) stellt die Grundlage des bereits eingereichten Förderantrags dar und ist zu plausibilisieren und zu validieren. Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten auf Grundlage der vorliegenden "Orientierungsplanung" den Neubau planerisch/wirtschaftlich ("Design to Cost") zu optimieren, fortzuschreiben und baulich betriebs- und funktionsbereit zu errichten.
Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der in der funktionalen Leistungsbeschreibung dargestellten Qualitäten sind ein überragend wichtiges Anliegen des Auftraggebers bei der Realisierung des Projekts.
Für die für das Neubauvorhaben Zentralklinikum zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen soll durch den Landkreis Waldshut ein Maximalbudget an Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Der Betrag wird den für die Angebotsphase ausgewählten Bietern mitgeteilt. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
Es wird auf eine zügige Bauabwicklung Wert gelegt. Der Einbindung mittelständischer Unternehmen wird im weiteren Verfahrensverlauf gewünscht ("Mittelstandskonzept").
Beabsichtigt ist folgender Leistungszeitraum:
Ende Juli 2026: Zuschlagserteilung
Q4 2026: Baubeginn
Ende 2030: Abgeschlossene Inbetriebnahme / Abnahme

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Albbruck
Deutschland
DE13A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Bautechnische Qualität

siehe Bewerbermemorandum - max. Punktzahl 100

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zum Bauablauf

siehe Bewerbermemorandum - max. Punktzahl 100

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Optimierungsvorschläge der Bieter

siehe Bewerbermemorandum - max. Punktzahl 200

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

siehe Bewerbermemorandum - max. 600 Punkte

Gewichtung
600,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM6UK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe Beschreibung "Eignungskriterien - Sonstiges"

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle

Wir erklären, dass unser Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Wir erklären, dass unser Unternehmen über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio. verfügt oder erklären, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Hinweis: mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Erklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
a) Referenz über vergleichbare Leistungen "Schüsselfertiger Bau"
Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Gesundheitsbauten/Klinikgebäude" mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 100 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276). Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
b) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen Objektplanung"
Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI (Honorarzone 3/4 Mitte) für Objektplanung im Bereich "Krankenhaus/Klinikgebäude" mit einem Bauvolumen (KG 200 + 300 nach DIN 276) von mindestens EUR 80 Mio. brutto. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
c) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E)"
Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E) von mindestens Leistungsphase 3 bis 5 HOAI (Honorarzone 3/4 Mitte) im Bereich "Krankenhaus/Klinikgebäude" mit einem Bauvolumen (KG 400 + 540 nach DIN 276) von mindestens EUR 80 Mio. brutto. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als der genannten Anzahl an Referenzen je Referenzkategorie (a), (b) und (c) ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen umfasst haben.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Referenz über vergleichbare Leistungen "Schüsselfertiger Bau"
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme vor dem 01.01.2020: 1 Punkte
Inbetriebnahme ab 01.01.2020: 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen"
100 bis 150 Mio. EUR brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276) Bauvolumen: 1 Punkt
Über 150 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200 - 500 nach DIN 276): 3 Punkte

b) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen Objektplanung"
Kriterium "Zeitpunkt Abschluss LPH 5"
Abschluss LPH 5 vor dem 01.01.2020: 1 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 01.01.2020: 3 Punkte

Kriterium "Bauvolumen"
80 bis 100 Mio. EUR brutto KG 200 + 300 nach DIN 276: 1 Punkt
Über 100 Mio. EUR brutto Bauvolumen KG 200 + 300 nach DIN 276: 3 Punkte
c) Referenz über vergleichbare "Planungsleistungen TGA-Hochbau (HLSK und E)"
Kriterium "Zeitpunkt Abschluss LPH 5"
Abschluss LPH 5 vor dem 01.01.2020: 1 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 01.01.2020: 3 Punkte

Kriterium "Bauvolumen"
80 bis 100 Mio. EUR brutto ((KG 400 + 540 nach DIN 276): 1 Punkt
Über 100 Mio. EUR brutto (KG 400 + 540 nach DIN 276): 3 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Baureferenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung