Der Landkreis Reutlingen schreibt die Vergabe eines Rahmenvertrags über die Beschaffung von IT-Technik aus.
Der Landkreis Reutlingen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung im Leasingmodell für die Dauer von 48 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services.Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von nachfolgender IT-Ausstattung:- 1300 Notebooks in unterschiedlichen Varianten und Leistungsstufen- 150 Convertible- 20 Mobile Workstations- 100 Desktop PC- 1500 Peripherie (Tastatur und Maus)- 400 Monitore 24" und 1600 Monitore 27"- sowie die dazugehörigen Dienstleistungen.
Der Auftragnehmer hat den Abbau der Altgeräte in den Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie die Lieferung und Montage der Neugeräte grundsätzlich an die jeweiligen Standorte des Landratsamtes zu koordinieren.In den Räumlichkeiten des Landratsamtes stehen keine Lagermöglichkeiten für die Geräte und keine technischen Voraussetzungen für die Softwarebetankung dieser zur Verfügung. Die erforderliche Infrastruktur für den Austausch ist daher seitens der Vergabestelle nicht vorhanden und muss ebenfalls durch den Auftragnehmer koordiniert werden. Vor der Lieferung der Geräte müssen diese mit Parametern im BIOS (Basic Input/Output System) nach Vorgaben des Auftraggebers voreingestellt werden, sodass die Integration und Betriebssystem- und Softwareinstallation möglich ist. Alle Clients sind darüber hinaus durch den Auftragnehmer mit den entsprechenden Softwarepaketen vorinstalliert zu liefern. Für die Softwarebetankung ist Matrix42 Empirum zu verwenden.Während der Vertragslaufzeit wird die Vergabestelle bei Bedarf Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers abrufen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen rund um die IT-Arbeitsplätze.
Umfang der Rahmenvereinbarung:Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Folgende IT-Technik mit den unten stehenden Höchstabrufmengen wird voraussichtlich beschafft (Angaben in EUR netto):Notebooks 1.100.000,-EURConvertibles 175.000,-EURDesktop PC 80.000,-EURMobile Workstations 50.000,-EURTastatur und Maus 120.000,-EURMonitore 640.000,- EURDie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen (inbs. Softwarebetankung) werden auf EUR 300.000 netto geschätzt.Die Leistungen sollen über den Leistungszeitraum hinweg kontinuierlich abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen die den Landkreis Reutlingen auf Leistungsabruf oder auf den Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge.
Der Vertragsschluss ist bis zum 31. Oktober 2025 vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 1. November 2025 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31. Oktober 2029.
Weitere Informationen zu dem Zuschlagskriterium wurden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bietern mitgeteilt.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.