Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume für einen Neubau eines Feuerwehrhauses/einer Rettungswache mit Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 2 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2020) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Auftragnehmer der Referenzleistung,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Kurze Projektbeschreibung,
- Art der Planungsleistungen,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- Herstellkosten in EUR brutto in den Kostengruppen 300 und 400,
- Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die zugleich die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den Referenzen maßgeblich:
Kriterium "Herstellkosten"
bis EUR 3 Mio. brutto 3 Punkte
EUR 3 Mio. brutto bis EUR 4 Mio. brutto 5 Punkte
über EUR 4 Mio. brutto 10 Punkte
Kriterium "Aktualität"
Fertigstellung / Inbetriebnahme vor dem 01.01.2022 3 Punkte
Fertigstellung / Inbetriebnahme ab dem 01.01.2022 5 Punkte
Kriterium "Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen"
Feuerwache Berufsfeuerwehr/Feuerwehrhaus mit
mehr als 12 Stellplätzen 2 Punkte
Rettungswache/Feuerwehrgerätehaus mit
weniger als 3 Stellplätzen 5 Punkte
Feuerwehrgerätehaus mit 3-12 Stellplätzen 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.