Nachweis von Referenzen über vergleichbare Beratungsleistungen:
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
- Mindestens eine Referenz über die Bereitstellung und Implementierung eines Omnichannel Contact Centers Systems inkl. KI- Funktionalität. Die Leistungserbringung (abgeschlossene Implementierung) darf dabei nicht vor dem 01.01.2023 abgeschlossen worden sein.
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Branche des Auftraggebers, Beschreibung zur Leistungserbringung, Leistungsumfang (Art und Inhalt der Leistung),
Leistungszeitraum, Angaben zur Dauer der Implementierung.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer 4.2.2 des Bewerbermemorandums sowie Ziff. 5.1.9 der EU-Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die bis zu drei Referenzen wie folgt bewertet (je Referenz maximal 130 Punkte, insgesamt somit maximal 390 Punkte möglich):
Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte)
Leistungserbringung nach 1.1.2025 20 Punkte
Leistungserbringung zw. 1.1.2023 und 31.12.2024 10 Punkte
Kriterium "Branche des Auftraggebers" (max. 20 Punkte)
Förderbank 20 Punkte
Kreditinstitute oder Finanzbranche 10 Punkte
Sonstige Auftraggeber 5 Punkte
Kriterium "Dauer Implementierung" (max. 30 Punkte)
bis 3 Monate: 30 Punkte
3 bis 6 Monate: 20 Punkte
6 bis 9 Monate: 10 Punkte
über 9 Monate: 0 Punkte
Kriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 60 Punkte)
Deckungsgrad: alle 7 Themenfelder: 60 Punkte
Deckungsgrad: 5-6 Themenfelder: 50 Punkte
Deckungsgrad: 4 Themenfelder: 40 Punkte
Deckungsgrad: 3 Themenfeld: 30 Punkte
Deckungsgrad: 2 Themenfelder: 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.