Verfahrensangaben

Landkreis Heidenheim - Generalsanierung des Berufsschulzentrums in der Heckentalst...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Heidenheim
DE145617772
89518
Heidenheim
Deutschland
DE11C
heidenheim-sanierung-berufsschulzentrum@menoldbezler.de
071186040659

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr
heidenheim-sanierung-berufsschulzentrum@menoldbezler.de
071186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen Objektplanung Gebäude (LPH 1-9) für die Sanierung des Berufsschulzentrums in Heidenheim.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt die Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim im Heckental. Die Gebäude aus dem Jahr 1978 erfüllen schon jetzt die technischen und energetischen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude nicht mehr. Haustechnik und Fassade müssen saniert werden, um die Funktionsfähigkeit der Gebäude sicherzustellen. Auch besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines barrierefreien Zustands. Der Schulstandort und die dort angebotenen Ausbildungsgänge sollen mit der Sanierung zukunftsfähig gemacht und nachhaltig gesichert werden.

Die Maria-von-Linden-Schule für Pflegeberufe (MvL) und die Kaufmännische Schule (KSH) bieten als berufliche Schulen am BSZ die Möglichkeit, an Berufsfachschulen, Berufskollegs, beruflichen Gymnasien und Berufsschulen, je nach vorhandenem Schulabschluss, die Fachschulreife, die Fachhochschulreife oder sogar eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Die MvL hat den Schwerpunkt im hauswirtschaftlichen-pflegerischen-sozialpädagogischen Bereich. Die KSH ist auf den kaufmännischen Bereich ausgerichtet. Derzeit besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler die MvL und 1.000 Schülerinnen und Schüler die KSH.

Eine weitere Einrichtung am Standort wird die Berufsschulstufe der Pistorius-Schule, ein Sonder-pädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum.

Die örtliche Pflegeschule (ca. 300 Schülerinnen und Schüler) sollte zunächst an einen anderen, kliniknahen Standort ausgegliedert werden, dies Planungen wurden jedoch inzwischen verworfen. Die Pflegeaus- und Weiterbildung der Maria-von-Linden Schule verbleibt nun am Standort, das Raumprogramm wurde dahingehend angepasst und erweitert.

Bereits in 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zunächst verschiedene Szenarien untersucht hat: Komplettsanierung, Teilsanierung mit Neubau, kompletter Neubau. Im Kreistag wurde Ende 2023 beschlossen, dass die Teilsanierung mit Neubau umgesetzt wird. Der Neubau ist nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens. Der Neubau wird ohne direkte Verbindung mit den Bestandsgebäuden auf der Wiese zwischen Parkplätzen und bestehendem Schulhof am Hang verortet.

Im Oktober 2025 hat der Kreistag beschlossen, dass die bestehenden Gebäude A bis E saniert werden und nur das alte Werkstattgebäude am Ende der Maßnahme abgebrochen wird. Der Zustand des Werkstattgebäudes ist zumindest sanierungsbedürftig (Feuchteschäden an den Wänden, Brandschutz), darüber hinaus besteht kein Bedarf mehr an solchen Räumlichkeiten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
30.06.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE11C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM356

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden: > 3 Mio. EUR
- Sachschäden / Vermögensschäden: > 3 Mio. EUR

Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sind Erklärungen des Versicherungsgebers vorzulegen, welche bestätigen, dass im Auftragsfalle die Deckungssummen nach den Anforderungen erhöht, werden können. Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein und die 2-fach jährliche Deckung betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist ein Versicherungsnachweis je Mitglied vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten Jahren ersichtlich ist gemäß VgV §46 Abs. 3 Nr. 8.
Bedingung für die Teilnahme ist die Mindestzahl von 8 Architekten / vollbeschäftigten MitarbeiterInnen im Bereich Objektplanung Gebäude,
davon mind. 2 vertretungsberechtigte Personen (GF oder vgl.).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der durchschnittliche Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistung hat im angegebenen
Zeitraum 2023, 2024, 2025 (in EUR, netto, gerundet)

Mindestanforderung 1,0 Mio. EUR netto

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für die Eignungsprüfung ist vom Bieter ein Nachweis über erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben vorzulegen. Der Nachweis der Referenzen muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Mindestkriterien
Nachweis von mindestens einem Projekt im Referenzbereich 1 Hochbau mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planungskonzept Objektplanung
- Baukosten (KG 300+400) min. 5,0 Mio. EUR netto
- Fertigstellung nicht vor 2016, vollständige Fertigstellung LPH 8
- erbrachte Leistungsphasen min. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8
- Mindestens Honorarzone III

Nachweis von mindestens zwei Projekten im Referenzbereich 2 öffentlicher Bauherr vgl. mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planungskonzept Objektplanung
- Baukosten (KG 300+400) min. [5,0] Mio. netto
- Fertigstellung nicht vor 2016, vollständige Fertigstellung LPH 8
- erbrachte Leistungsphasen min. 2-8, vollständige Fertigstellung LPH 8
- mindestens Honorarzone III

Folgende Angaben sind bei jedem Referenzprojekt aufzuführen:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
2. Bruttogrundfläche (BGF) und Bruttorauminhalt (BRI)
3. Baukosten EUR brutto (KG 300+400)
4. Planungs- und Bauzeit und Fertigstellungsdatum Realisierung
5. beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen
6. Auftragsausführung als Hauptauftragnehmer
7. Projektbeschreibung (max. 1 DIN A3 Seite je Projekt)

Wertung der Referenzen im Referenzbereich "Hochbau" und "öffentlicher Bauherr" nach nachfolgendem Schema:
Es werden nur Referenzen gewertet, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllen.

Eine Doppelaufführung der Projekte ist nicht zugelassen. Als Nachweis ist ein formloses Referenzblatt mit allen Angaben zu führen.

Im Referenzbereich "Hochbau" wird nach diesem Schema eine Referenz erwartet und gewertet.

Im Referenzbereich "öffentlicher Bauherr" werden nach diesem Schema 2 Referenzen erwartet und gewertet.

Die Referenzen sind vom Bewerber eindeutig im Teilnahmeantrag zu benennen.

Die Bewertung der drei Referenzen erfolgt im Zuge der Bewerberauswahl nach folgender Bepunktung:
Projektgröße
> 12 Mio. EUR (KG 300+400 netto) 3 Punkte
< 12 Mio. EUR und > 8 Mio. EUR 2 Punkte
< 8 Mio. EUR und > 5 Mio. EUR 1 Punkt

Projektalter
Aktualität der Referenz (Abschluss LPH 8)
Abschluss LPH 8 ab 2024 3 Punkte
Abschluss LPH 8 ab 2020 bis 2023 2 Punkte
Abschluss LPH 8 ab 2016 bis 2019 1 Punkt

Leistungsinhalte
LPH 2-8 - Mindestanforderung 2 Punkte
weniger als LPH 2-8 0 Punkte

Honorarzone
HOZ III (Mindestanforderung) oder höher 2 Punkte
sonstiges - abweichend 0 Punkte

Projektinhalte
Bildungseinrichtung 1 Punkt
Bauen im laufenden Betrieb 1 Punkt
energetische Sanierung. 1 Punkt
Förderprogramm 1 Punkt
Summe max. 4 Zusatzpunkte je Referenz

Insgesamt sind max. 42 Punkte zu erreichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
42,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung