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Verfahrensangaben

Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG - Europaweite Vergabe von Leistungen eines ext...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG
t:0711185600
Messepiazza 1
70629
Stuttgart
Deutschland
DE113
lms-informationssicherheitsbeauftragter@menoldbezler.de
071186040461

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
RA Dr. Florian Krumenaker LL.M.
lms-informationssicherheitsbeauftragter@menoldbezler.de
071186040461
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG (LMS) schreibt Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die LMS beabsichtigt, Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zu beauftragen, um das Sicherheitsniveau ganzheitlich und nachhaltig zu verbessern.
Angedacht ist die Umsetzung eines international anerkannten Standards für Informationssicherheits-Managementsysteme. Das Sicherheitsniveau der LMS soll sich hierbei an der ISO 27001 anlehnen. Eine Zertifizierung ist aktuell nicht geplant, könnte aber perspektivisch relevant werden (z.B. aufgrund Kundenanforderungen).
Folgende Aufgaben werden dem externen Informationssicherheitsbeauftragten insbesondere übertragen:
- Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsstrategien: Erstellung von Sicherheitskonzepten, Policys Leitlinien, die auf die spezifischen Bedürfnisse der LMS zugeschnitten sind. Hierzu gehört die Weiterentwicklung des Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS).
- Risikomanagement: Durchführung und kontinuierliche Aktualisierung von Risikoanalysen und Business Impact Analysen (BIA) zur Identifikation und Bewertung potenzieller Gefährdungen.
- Berichtswesen: Aufbau von Reporting-Prozessen sowie regelmäßige Auswertung und Präsentation sicherheitsrelevanter Informationen gegenüber den Fachbereichen und der Geschäftsführung.
- Kontinuierliche Überwachung: Überwachung der Wirksamkeit der implementierten Sicherheitsmaßnahmen sowie bedarfsweise Anpassung der umgesetzten Maßnahmen.
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Sicherstellung, dass die LMS alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Industriestandards im Bereich Informationssicherheit einhält.
- Sicherheitsvorfälle: Untersuchung, Bearbeitung und Risikobewertung von Sicherheitsvorfällen inkl. Ergreifen von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
- Zusammenarbeit: Enge Zusammenarbeit mit dem internen "Manager Informationssicherheit" sowie den anderen Fachbereichen (insbesondere IT) sowie dem Security Operations Center (SOC), dem Datenschutzbeauftragten und der Geschäftsführung
- Interne und externe Audits: Unterstützung bei der Vorbereitung auf interne und externe Audits zur Informationssicherheit
- Technische Sicherheitsmaßnahmen: Einbindung in Konzeption, Bewertung und Entscheidung zur Einführung oder Modernisierung von Technologien (z.B. neue EDR-Lösung, Netzwerk-Segmentierung), weshalb entsprechendes IT- und IT-Sicherheits-Architektur Know-how beim Auftragnehmer vorhanden sein sollte. Der Auftragnehmer muss die Entscheidungen nicht verantworten, aber entsprechend im Sinne einer Advisory Funktion gemäß seiner Rolle beraten können.

Gegenstand des Verfahrens ist nun die europaweite Vergabe von Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Nähere Informationen zum Inhalt der Ausschreibung werden den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Die Leistungen sollen für einen Zeitraum von 24 Monaten (2 Jahre) vergeben werden, voraussichtlich beginnend am 1. April 2026.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2026
31.03.2028

Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr bis 31. März 2029 (erste Verlängerung) und 31. März 2030 (zweite Verlängerung).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
70629
Stuttgart
Deutschland
DE113

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2024/3182
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

CS-Consulting GmbH
491726184408
Kleines Unternehmen
Julius-Hatry Str. 1
68163
Mannheim
Deutschland
DE126
ausschreibungen@cybershield-consulting.com
491726184408
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.02.2026
27.02.2026

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung