Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bezieht sich auf die Bauleistungen für die Erstellung des Haltepunktes Tübingen-Neckaraue.
Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH beabsichtigt die Innenstädte Tübingen und Reutlingen umsteigefrei mit der Region zu verbinden. In der Tübinger und Reutlinger Innenstadt ist dazu der Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die an den jeweiligen Hauptbahnhöfen mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verknüpft werden.Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bezieht sich auf die Bauleistungen für die Erstellung des Haltepunktes Tübingen-Neckaraue.
Siehe Vergabeunterlagen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen. Ein Anspruch auf Nachforderung, Aufforderung zur Vervollständigung oder Korrektur besteht nicht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Bauleistungen im Zusammenhang mit Bahnsteigen).
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Bauleistungen über Gleis- und Bahnsteigbau mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 3 Mio. brutto in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. Abnahme nicht vor dem 1.1.2020).
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags,- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),- Leistungsumfang / -gegenstand- Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Gleis- und Bahnsteigbau- Auftragswert in EUR brutto- Zeitraum der Bauarbeiten- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme nicht vor dem 1.1.2020)
Die Vorlage von insgesamt mehr als zwei Referenezen ist nicht erwünscht.