Software und Supportbezug für den zentralen Betrieb der zertifikatsbasierten Remote Access Lösung des Herstellers NCP
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von NCP Produkten gemäß der Preisliste DACH ausgeschrieben. Neben der Software werden korrespondierende Dienstleistungen und Support benötigt. Die in dem Preisblatt aufgeführten Abnahmevolumina je Produktfamilie der benötigen Produkte sind nicht verbindlich, bilden jedoch in Summe eine Budgetobergrenze und die Höchstmenge der hiesig ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung im vergaberechtlichen Sinne. Die Höchstmenge liegt demnach bei 3.150.800,00 EUR.Die weiteren Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch einmalig um weitere zwei (2) Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der Festlaufzeit schriftlich gekündigt wird ("Verlängerungsoption").
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Bieterunternehmen ansässig ist
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren IT-Liefer- und Dienstleistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, ausgehend von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, hervorgeht.
Nachweis über den geforderten Partnerstratus "NCP Gold Partner" oder "NCP Silver Partner"
Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt des Unternehmens über erbrachte vergleichbare IT-Liefer- und Dienstleistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben ent-halten:
- Bezeichnung des Auftrags- Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.Die geforderte Mindestreferenz muss bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.