L-Bank - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.08.2025
01.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
08-A2711-68
Schlossplatz 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
l-bank-bauphysik-haus-2@menoldbezler.de
+49 71186040659

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232 078 089
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr / Lena Wende
l-bank-bauphysik-haus-2@menoldbezler.de
+4971186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) nach HOAI Anlage 1, Nummer 1.2, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Generalsanierung des Hauses 2 am Standort Karlsruhe.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.

Die L-Bank führt die Generalsanierung des Haus 2 im Rahmen des Gesamtprojektes "Sanierung und Umbau mit modernem Arbeitsumfeld" in Haus 2 in Karlsruhe und Haus 6 in Stuttgart durch. Die hier ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Generalsanierung Haus 2 in Karlsruhe. Neben der Objektplanung für Haus 2 in Karlsruhe steht bei den Maßnahmen die Konzeptentwicklung "Modernes Arbeitsumfeld" im Fokus.

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) nach HOAI Anlage 1, Nummer 1.2, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Generalsanierung des Hauses 2 am Standort Karlsruhe.

Diese Fachplanungsleistungen der Bauphysik sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im Oktober 2025 beginnen. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind bis Ende Juni 2026 zu erbringen. Der Projektabschluss "Generalsanierung und Umbau" ist für Ende 2030 angestrebt.

Im Rahmen der Leistungsphase 1 "Grundlagenermittlung" und 2 "Vorplanung" ist ausgehend hiervon ein Konzept "Modernes Arbeitsumfeld" gemeinsam mit den übrigen Beteiligten neu zu erarbeiten und zu finalisieren. In den Leistungsphasen 1 bis 3 sind mehrere Varianten zu erarbeiten. Einer dieser Varianten wird in einem Gremienbeschluss ausgewählt. Nach Abschluss und Ergebnis dieser Leistungsphasen entscheiden die Gremien erneut, ob die restlichen LPH ausgeführt werden. Der AN hat zu berücksichtigen, dass der AG nach Abschluss der Leistungsphase 3 bis zu vier Monate für die Herbeiführung der Entscheidung benötigt. Falls es zu einem positiven Ergebnis kommt, wird entschieden wie weiter vorge-gangen wird.
Die Variantenbetrachtung in den Leistungsphasen 1-3 ist für die angefragten Leistungsbilder zu berücksichtigen.

Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Beauftragt wird zunächst nur LPH 1-3. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Es ist insbesondere sicherzustellen, dass bei allen Planungen die besonderen Sicherheitsaspekte im Bankbetrieb und der daraus resultierenden Anforderungen an die Planung berücksichtigt werden. Die Vorgaben der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind bei den Planungen zu beachten.

Die L-Bank hat sich in der Klimaschutzvereinbarung von 2020 verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 deutlich zu reduzieren. Die Sanierung von Haus 2 ist ein Teil der notwendigen Maßnahmen. Dies ist bei der Planung und Ausführung zu beachten.
Die Planungen sind auf Grundlage des Planungswerkzeuges "Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (N!BBW)" von 2021 zu erbringen. Die Dokumentation und Zertifizierung in EMAS ist zu unterstützen.

Seitens der L-Bank werden folgende Projektziele angestrebt:

- Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Fertigstellung) bis spätestens Ende 2030.
- Wirtschaftlichkeit: Realisierung des Sanierungsvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets
- umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.)
- Minimierung der Beeinträchtigungen des laufenden Bürobetriebs durch den Baustellenbetrieb
- Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben

Die L-Bank geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund 50,0 Mio. EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276 - 2018-12) aus.

Nähere Einzelheiten, insbesondere detaillierte Anforderungsbeschreibungen, werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ5QU4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Bauphysik-Leistungen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Hinweise der Vergabestelle:

Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren

Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Bauphysik:
Vorlage mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) gemäß HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8, mit Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 gemäß DIN 276-1 2018-12 von mindestens 25,0 Mio. EUR netto umfassen. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein, jedoch nicht vor 01.01.2020.

- Bauphysik bei Generalsanierung:
Vorlage mindestens einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) bei einer Generalsanierung gemäß
HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8, mit Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 gemäß DIN 276-1 2018-12 von mindestens 25,0 Mio. EUR netto umfassen. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein, jedoch nicht vor 01.01.2020.

Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:

- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Angabe zu Neubau bzw. Generalsanierung
- Umfang der Leistung
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 gemäß DIN 276-1 2018-12
- Zeitraum der Leistungserbringung inkl. Inbetriebnahmezeitpunkt
- Sicherheitskonzepte
- nachhaltiges Bauen
- BGF in m²
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ).

Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Mindestreferenzen ist nicht erwünscht.

Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der beiden Mindestreferenzen, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.

Für die Auswahl wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Baupyhsik" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.

Es können je Mindestreferenz maximal 25 Punkte (insgesamt maximal 50 Punkte) erzielt werden:

Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Kriterium "Herstellkosten"
- 25,0 Mio. EUR netto bis 38,0 Mio. netto Herstellkosten 1 Punkte
- 38,0 Mio. EUR netto bis 50,0 EUR netto Höhe Herstellkosten 3 Punkte
- über 50,0 Mio. EUR netto Herstellkosten 5 Punkte

Kriterium "Sicherheitskonzept"
Innerhalb des Referenzprojekts wurden besondere Sicherheitsanforderungen (Zugangskontrollsystem, Gebäudesicherheitskonzept, Zugangsbeschränkung einzelner Gebäudebereiche) berücksichtigt. zzgl. 10 Punkte

Kriterium "nachhaltiges Bauen"
Innerhalb des Referenzprojekts wurden Anforderungen "Nachhaltiges Bauen" gemäß NBBW Version 2021 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg berücksichtigt.
zzgl. 5 Punkte

Kriterium "BGF"
- Das Referenzprojekt weist eine BGF von mehr als 15.000 m²
bis 20.000 m² aus 3 Punkte
- Das Referenzprojekt weist eine BGF von mehr als 20.000 m² aus 5 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung