Im Rahmen des Projekts "Neubau des Stadtbahnbetriebshofs der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb in Reutlingen" ist die Neuerrichtung eines zentralen Betriebshofs für das in Umsetzung befindliche Zweisystem-Netz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb nach dem "Karlsruher Modell" vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Generalplanerleistungen für die Planung und Vorbereitung der baulichen Umsetzung dieser betrieblichen Infrastrukturmaßnahme.
Der zu planende Betriebshof umfasst verschiedene funktionale Gebäudeeinheiten, darunter
- eine Werkstatt mit allen Nutzungen für Fahrzeuginstandhaltung und Sozialtrakt,
- eine Abstellhalle für Fahrzeuge,
- ein oder mehrere Lagergebäude
- einschl. technische Ausrüstungen für die Fahrzeug-Instandhaltung.
Die zugehörige technische und verkehrliche Infrastruktur wie
- Gleisanlagen,
- Fahrleitung,
- Zufahrten,
- Gleisanbindung DB InfraGO,
- Entwässerung und
- Energieversorgung (GUW)
ist ebenfalls Teil der Planungsaufgabe.
Ziel ist es, eine moderne, betriebsfunktionale, gestalterisch ansprechende und förderfähige Anlage (gemäß LGVFG BW) unter Berücksichtigung aktueller Nachhaltigkeitsstandards zu errichten.
Der Betriebshof soll als Anlage gemäß der "Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)" geplant und errichtet werden. Für die Planung der Anbindung an das Streckennetz der DB InfraGO und unter anderem für die dafür erforderliche Umplanung der 15 kV-Fahrleitungsanlage sind zudem die Vorschriften der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) zu beachten.
Beabsichtigt ist die Beauftragung gemäß Leistungsphasen nach HOAI: Zunächst die LPH 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), später optional stufenweise die Ausführungsplanung und Objektüberwachung. Der Generalplaner übernimmt dabei die integrale Koordination aller Fachplanungsbereiche innerhalb seiner Beauftragung.
Konkret umfasst die Vergabe folgende Planungsleistungen:
- Objektplanung Gebäude (Hochbau) für die verschiedenen Hallen und Funktionsgebäude
- Tragwerksplanung für alle zu errichtenden Baukörper
- Technische Ausrüstung in allen relevanten Anlagengruppen, insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär, Stark- und Schwachstrom sowie Gebäudeautomation
- Verkehrsanlagenplanung für Straßen und Gleisanlagen auf dem Betriebshofgelände
- Ingenieurbauwerke (u.a. Schallschutzwände)
- Planung der Grundstücksentwässerung sowie sämtlicher Leerrohr- und Elektroschachtinfrastruktur
- Planung von Bahnstromversorgung und Fahrleitungsanlagen, einschließlich Unterwerken, Masten und Stromschienen sowie technischer Anlagen (z.B. stationäre Schienenschmieranlagen)
- Planung der Signal- und Steuerungstechnik (z. B. PZB, ZN/ZL-Anbindung)
- Werkstattausstattung gemäß den betrieblichen Anforderungen, einschl. Dacharbeitsstände, Arbeitsgruben, Hebe- und Krananlagen etc.
- Erstellung und Koordination der Gesamtplanung in BIM (Building Information Modeling)
Darüber hinaus gehören auch spezielle technische Planungen zur Leistungsvergabe, wie die Konzeption von Abschalt- und Erdungsautomatiken, ein übergreifendes Erdungskonzept sowie brandschutztechnische Bewertungen und Begleitung.
Der Generalplaner ist nicht nur für die eigene Planung verantwortlich, sondern auch für die übergreifende Koordination aller integrierten Fachplanungen innerhalb seines Leistungsbilds. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Verordnungen (z.B. BOStrab), Richtlinien und technischen Regeln (u. a. VDV-Schriften 823/827), der Vorgaben des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sowie weiterer geltender Anforderungen an förderfähige und nachhaltige Bauweise.
Die Leistungserbringung soll ab Dezember 2025 erfolgen. Der Abschluss der genehmigungsfähigen Planung für den Planfeststellungsbeschluss ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme (Inbetriebnahme) muss bis 11/2029 abgeschlossen sein.
Der Auftraggeber geht von einem zu beplanenden Bauvolumen von ca. 80 Mio. Euro netto aus. Die Einhaltung des Gesamtbudgets ist eine wesentliche Anforderung für die zu erbringenden Planungsleistungen.