Das Schwäbische Bildungszentrum Irsee (SBZI) schreibt die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung von 51 Gästezimmern im Konventgebäude des Klosters Irsee aus.
Das Schwäbische Bildungszentrum Irsee (kurz: SBZI) beabsichtigt im barocken Konventgebäude von Kloster Irsee (Klosterring 4, 87660 Irsee) die Modernisierung von insgesamt 54 Gästezimmern. Die Modernisierung von 3 Gästezimmern ist in der Zwischenzeit erfolgt. Nun sollen die restlichen 51 Gästezimmer modernisiert werden. Vorgesehen sind u.a. folgende Sanierungs- und Umbauleistungen: - Bauwerk - Baukonstruktiono Abbruch, Rückbauo Vorbereitende Maßnahmeno Trockenbauo Fließeno Fenster (historisch) und neue Türe Nasszelleo Schreiner Einrichtungen / Möbelo Glasarbeiten / Duschtrennwändeo Malerarbeiteno Bodenbelago Baureinigungo Baulicher Brandschutz- Technische Anlageno Heizung, Lüftung, Sanitäro Brandschutzo Elektro- Ausstattung und KunstwerkeDas SBZI geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten für die Modernisierung der 51 Gästezimmer von insgesamt rund EUR 4,25 netto (KGR 300-600 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Umsetzung des Projekts sollen zunächst die Planungsleistungen vergeben werden. Aufgrund der engen Verzahnung der Planungsleistungen sollen die Planungsleistungen unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorgaben gesamthaft an ein Generalplanungsbüro bzw. an ein Konsortium, das sämtliche Leistungen abdeckt, vergeben werden.In diesem Verfahren sollen folgende Leistungen vergeben werden:- Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1 bis 9)- Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 5 (LPH 1 bis 9) Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung und die Modernisierung von 51 Gästezimmern im Konventgebäude von Kloster Irsee. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 9;- Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 1 bis 5, LPH 1 bis 9Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers auch die besonderen Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen.Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.Die Leistungen haben auf den konzeptionellen Planungsleistungen der drei bereits sanierten Musterzimmer des Planerbüros BANKWITZ beraten planen bauen GmbH aufzusetzen (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum). Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem BANKWITZ beraten planen bauen GmbH unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.Der Beginn der baulichen Maßnahmen (1. Bauabschnitt) ist für August 2026 angestrebt. Die Fertigstellung des 3. Bauabschnitts soll bis Ende 2028 erfolgen, sodass der vollständige Betrieb des Konventgebäudes spätestens zum Jahresbeginn 2029 (1. Januar 2029) ermöglicht werden kann.
Siehe Vergabeunterlagen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.Hinweise der Vergabestelle:Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).
Teil 1:
Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
- Objektplanung:Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen für die Sanierung (Umbau oder Modernisierung) eines Hotels oder einer vergleichbaren Beherbergungseinrichtung (bspw. Konventgebäude, Motel, Pension) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 2 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2020) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.- HLS-Fachplanung:Vorlage einer Referenz über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Sanierung (Umbau oder Modernisierung) eines Hotels oder einer vergleichbaren Beherbergungseinrichtung (bspw. Konventgebäude, Motel, Pension) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410 bis 430 von mindestens EUR 450.000 netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2020) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.- Elektro-Fachplanung:Vorlage einer Referenz über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppe 4 und 5 (Starkstrom / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für die Sanierung (Umbau oder Modernisierung) eines Hotels oder einer vergleichbaren Beherbergungseinrichtung (bspw. Konventgebäude, Motel, Pension) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppe 440 und 450 von mindestens EUR 450.000 netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2020) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags,- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,- Generalplanerreferenz- Sanierung (Umbau oder Modernisierung) unter laufendem Betrieb- Zeitraum der Leistungserbringung,- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),- Herstellkosten in EUR netto in der jeweiligen Kostengruppe,- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ)Die Vorlage von jeweils mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht.
Teil 2:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Stufe 1:Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Stufe 2:Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3:Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 20) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Objektplanungs-Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 8 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Objektplanungs-Mindestreferenz maßgeblich:- Bewertet wird, ob es sich bei der vorgelegten Planungsreferenz um eine Generalplanung (Objektplanung, HLS/Elektro-Fachplanung) handelt, nach folgender Maßgabe:Keine Generalplanungsreferenz: 0 PunkteGeneralplanungsreferenz, die Objektplanung und HLS/Elektro-Fachplanung, umfasst: 5 Punkte- Bewertet wird die, ob die Sanierung (Umbau oder Modernisierung) unter laufendem Betrieb erfolgt ist, nach folgender Maßgabe:Sanierung (Umbau oder Modernisierung) erfolgt nichtunter laufendem Betrieb: 0 PunkteSanierung (Umbau oder Modernisierung) erfolgte unter laufendem Betrieb: 3 PunkteFür den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.