Stadt Ravensburg - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die sch...
VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.08.2025
01.09.2025 12:00 Uhr
24.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ravensburg - Amt für Architektur und Gebäudemanagement
DE146397242
Salamanderweg 22
88212
Ravensburg
Deutschland
DE148
RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M, Fachanwalt für Vergaberecht
wohnquartier-schmalegg@menoldbezler.de
+4971186040676

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M., Fachanwalt für Vergaberecht
wohnquartier-schmalegg@menoldbezler.de
+4971186040676
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Angebot an bezahlbarem, preiswertem Wohnraum ist derzeit knapp. Perspektivisch dürfte der Mangel, insbesondere an geförderten Wohnungen, aufgrund der steigenden Mietpreise und wachsenden Bevölkerung weiter zunehmen und zu einer steigenden Zahl an Menschen führen, die kein Angebot mehr auf dem Wohnungsmarkt finden. Kommunen sind daher gehalten, durch schnelle Maßnahmen, wie die Realisierung von gefördertem Wohnraum, langfristig soziale und wirtschaftliche Stabilität zu sichern und dem zunehmenden Wohnraummangel entgegenzuwirken.

Die Stadt Ravensburg beabsichtigt daher mit ihrem Eigenbetrieb Städtische Wohnungen die Errichtung von geförderten Wohnungen auf eigenem Grundstück in der Ortschaft Schmalegg im Neubaugebiet "Ortsmitte III, Schmalegg" (nachfolgend "Wohnquartier Schmalegg").

Für die Objektplanungsleistungen bis einschließlich LPH 4 wurde das Büro Wurm Gesamtplanung Architekt Ingenieur Sachverständiger PartG mbB (nachfolgend "Büro Wurm") beauftragt.

Das Büro Wurm hat am 8. August 2024 namens und im Auftrag der Stadt den Bauantrag zur Genehmigung des Wohnquartiers Schmalegg eingereicht. Der Bauantrag umfasst die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (geförderter Wohnungsbau) mit jeweils 11 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen, 15 oberirdische Stellplätze sowie 84 Fahrradstellplätze. Die Wohnfläche beläuft sich auf ca. 2250 m². Die Kostenberechnung vom 23. Januar 2024 liegt bei ca. EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700).

Nach der Genehmigungsplanung ist nun beabsichtigt, eine Vergabe an einen Generalübernehmer vorzubereiten, um das Wohnquartier Schmalegg nach erteilter Baugenehmigung am 7. April 2025 und Förderzusage (steht noch aus) schlüsselfertig herstellen zu lassen. Als zulässige Bauweise kommen der Holzbau sowie der Holzhybridbau in Betracht. Ein hoher Vorfertigungsgrad wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich gewünscht.

Die bereits erbrachten Planungsleistungen des Büros Wurm sollen im Wege der europaweiten Vergabe als sog. Orientierungsplanung dienen. Auf Grundlage der durch das Büro Wurm erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung, welchen den ausgewählten Bieter mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird, sollen die Unternehmen unter Beachtung der Vorgaben aus der Baugenehmigung ein Angebot mit dem Ziel erarbeiten, die Orientierungsplanung zu optimieren, damit die Stadt Ravensburg ein funktionales, qualitativ hochwertiges und gleichzeitig wirtschaftliches Angebot erhält. Ausdrückliches Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die vorgenannten Kosten in Höhe von EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700) zu unterschrei-ten. Im Ergebnis sollen die Planfortschreibungs- und Bauleistungen für die Realisierung des Neubaus des Wohnquartiers Schmalegg als Generalübernehmerleistung vergeben werden.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die Beauftragung der vollständigen Planung und die anschließende für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Orientierungsplanung.

Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab 1. April 2026 zu erbringen.

Nähere Informationen erhalten die ausgewählten Bieter, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
88212
Ravensburg
Deutschland
DE148

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Pauschalfestpreis

siehe Bewerbermemorandum max. 40 Punkte

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Konzept zu Herangehensweise und Methodik sowie zu Leitideen der gestalterischen/baulichen Umsetzung für das Wohnquartier Schmalegg (Architektur/Funktionalität sowie Energie- und Nachhaltigkeitskonzept) - siehe Bewerbermemorandum max. 35 Punkte

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

siehe Bewerbermemorandum max. 10 Punkte

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mittelstandskonzept

siehe Bewerbermemorandum max. 10 Punkte

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur termingetreuen Abwicklung

siehe Bewerbermemorandum max. 5 Punkte

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ5GXP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Angabe "rein nationale Ausschlussgründe" erfolgt programmseitig automatisch.
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründen nach 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(5) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme stellen wird.

Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio.

Wir erklären, dass unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens
EUR 10,0 Mio. abgeschlossen hat bzw. im Auftragsfall einen Versicherungsschutz in der geforderter Höhe abschließen wird.

Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "Schlüsselfertiger Bau".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen zu "Schlüsselfertige Realisierung von einem Hochbau" sowie "Generalplanungsleistungen für einen Hochbau".

Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:

- Angabe von mindestens drei Referenzen über die "Schlüsselfertige Realisierung von einem Hochbau" in Holz- oder Holzhybridbauweise mit einem Investitionsvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens EUR 5 Mio. netto. Die Abnahme und Inbetriebnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2020) stattgefunden haben.

- Angabe mindestens einer Referenz über erbrachte "Generalplanungsleistungen in den Leistungsbildern "Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 (§ 55 HOAI) sowie Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) in den Leistungsphasen 3 - 8 (für Tragwerksplanung nur bis Leistungsphase 6) für einen Hochbau" in Holz- oder Holzhybridbauweise mit einem Investitionsvolumen (KG 300 bis 400 nach DIN 276) von mindestens EUR 5 Mio. netto. Die Abnahme und Inbetriebnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2020) stattgefunden haben.

Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen B bis E) folgende Angaben einzureichen:
- Bezeichnung Referenzprojekt,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Kurze Beschreibung,
- Angaben über erbrachte Leistungen,
- Gesamtprojektvolumen,
- Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern

Die Vorlage von mehr als drei Referenzen für "Schlüsselfertige Realisierung von einem Hochbau" sowie mehr als einer Referenz für "Generalplanungsleistungen für einen Hochbau" ist nicht gewünscht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
40

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 24 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Je Bewerber werden lediglich die drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen für den Bereich "Schlüsselfertige Realisierung von einem Hochbau" sowie eine als priorisiert gegenzeichnete Referenz "Generalplanungsleistungen für ein Hochbau" herangezogen. Ins-gesamt werden also maximal vier Referenzen bewertet.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
Mindestreferenz "Schlüsselfertige Realisierung von einem Hochbau"
- Bewertet wird die Art der Realisierung des Referenzvorhabens nach folgender
Maßgabe:
Realisierung von einem
Hochbau, aber kein Wohnquartier: 0 Punkt
Realisierung von einem
Mehrfamilienhaus: 2 Punkt
Realisierung von einem
Wohnquartier: 4 Punkte
Hinweis der Vergabestelle: Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit die Referenz als Wohnquartier gilt: (1.) Mehr als ein Hochbau, (2.) eine gemeinsam genutzte Tiefgarage und (3.) gemeinschaftlich genutzte Freiflächen.
- Bewertet wird das Investitionsvolumen in EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) nach folgender Maßgabe:
EUR 6 Mio. bis EUR 8 Mio.: 1 Punkt
> EUR 8 Mio. bis EUR 10 Mio.: 2 Punkte
> EUR 10 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01. Januar 2022: 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2023: 2 Punkte
ab dem 1. Juli 2023: 3 Punkte
Mindestreferenz "Generalplanungsleistungen für ein Hochbau"
- Bewertet wird die Art der Realisierung des Referenzvorhabens nach folgender
Maßgabe:
Realisierung von einem
Hochbau, aber kein Wohnquartier: 0 Punkt
Realisierung von einem
Mehrfamilienhaus: 2 Punkt
Realisierung von einem
Wohnquartier: 4 Punkte
Hinweis der Vergabestelle: Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit die Referenz als Wohnquartier gilt: (1.) Mehr als ein Hochbau, (2.) eine gemeinsam genutzte Tiefgarage und (3.) gemeinschaftlich genutzte Freiflächen.
- Bewertet wird das Investitionsvolumen in EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) nach folgender Maßgabe:
EUR 6 Mio. bis EUR 8 Mio.: 1 Punkt
> EUR 8 Mio. bis EUR 10 Mio.: 2 Punkte
> EUR 10 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01. Januar 2022: 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2023: 2 Punkte
ab dem 1. Juli 2023: 3 Punkte
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 40 Punkte (max. 10 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung