Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme:
Im Bad Rappenauer Stadtteil Treschklingen verläuft die Dorfstraße als Kreisstraße K 2041 und bindet den Ort an die Nachbarstadtteile Bad Rappenau-Grombach und Bad Rappenau-Fürfeld an.
Die Dorfstraße soll im Straßenoberbau ortsgerecht erneuert und ausgebaut werden, nachdem auch Arbeiten am Mischwasserkanal, der Trinkwasserleitung und den Hausanschlüssen nötig werden.
Folgende fünf Baumaßnahmen sind geplant:
- Maßnahme Nr. 1: Kanalbau, Kanalsanierung
- Maßnahme Nr. 2: Straßenbau, Anteil Fahrbahn im Kanalumbauabschnitt
- Maßnahme Nr. 3: Straßenbau, Anteil Gehwege im Umbauabschnitt
- Maßnahme Nr. 4: Straßenbau, Anteil barrierefreier Umbau der 2 Bushaltestellen
- Maßnahme Nr. 5: Straßenbau, Anteil Fahrbahndeckenerneuerung
Die Leistungen für die Maßnahmen Nr. 1 bis 3 und 5 haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Büros Hilmar Zapf Ingenieurbüro (Siedlerstr. 22, 74927 Eschelbronn) aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Hilmar Zapf Ingenieurbüro unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Die Leistungen für die Maßnahme Nr. 4 haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 5) des Büros IFK - Ingenieurbüro Partnerschaftsgesellschaft mbB aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro IFK - Ingenieurbüro Partnerschaftsgesellschaft mbB unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Die Stadt Bad Rappenau geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 1.840.000,00 netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) aus.
Gegenstand des Verfahrens ist die gesamthafte Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
- Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 3 sowie 5 bis 9 für den Maßnahmenbereich 1
- Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 3 sowie 5 bis 9 für den Maßnahmenbereich 2, 3 und 5
- Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 6 bis 9 für den Maßnahmenbereich 4
Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen im o.g. Leistungsbild zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Maßnahmenbereiche beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie den Planungsunterlagen (Anlage 5 und 6).
Die Planungsleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss, der bis spätestens 30. September 2025 erfolgt, beginnen. Geplant ist der Leistungsbeginn am 1. Oktober 2025. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für den 2. Mai 2026 angestrebt. Die Fertigstellung soll für den Maßnahmenbereich 4 bis einschließlich 31. Dezember 2026 und die Maßnahmenbereiche 1 bis 3 und 5 bis einschließlich 31. Juli 2027 erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungszeitraum anzupassen.