Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich je Bewerber die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz für die Bereiche "Schlüsselfertiges Bauen", "Objektplanung" sowie "TGA-Fachplanung" herangezogen. Es können je Bereich maximal 9 Punkte erzielt werden (insgesamt maximal 27 Punkte). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
a) Referenz "Schlüsselfertiges Bauen"
Bewertet wird die Art des schlüsselfertig errichteten Gebäudes nach folgender Maßgabe:
Errichtung eines Hochbaus, aber kein Rechenzentrum: 0 Punkte
Errichtung eines Rechenzentrums: 5 Punkte
Bewertet wird, ob die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht wurden nach folgender Maßgabe:
Leistungen wurden nicht
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Leistungen wurden
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 1 Punkt
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2022 1 Punkt
zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2023 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2024 3 Punkte
b) Referenz "Objektplanung"
Bewertet wird die Art des errichteten Gebäudes nach folgender Maßgabe:
Errichtung eines Hochbaus, aber kein Rechenzentrum: 0 Punkte
Errichtung eines Rechenzentrums: 5 Punkte
Bewertet wird, ob die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht wurden nach folgender Maßgabe:
Leistungen wurden nicht
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Leistungen wurden
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 1 Punkt
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2022 1 Punkt
zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2023 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2024 3 Punkte
c) Referenz "TGA-Fachplanung"
Bewertet wird die Art des errichteten Gebäudes nach folgender Maßgabe:
Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes,
aber kein Rechenzentrum: 0 Punkte
Errichtung eines Rechenzentrums: 5 Punkte
Bewertet wird, ob die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht wurden nach folgender Maßgabe:
Leistungen wurden nicht
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Leistungen wurden
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 1 Punkt
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2022 1 Punkt
zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2023 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2024 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.