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Stadt Laichingen - Vergabe Projektsteuerung "Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule"
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Laichingen
DE147174396
73614
73614
Laichingen
Deutschland
DE145
laichingen-gemeinschaftsschule@menoldbezler.de
071186040674

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr
laichingen-gemeinschaftsschule@menoldbezler.de
071186040674
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Laichingen beabsichtigt den Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen.
Die neue Gemeinschaftsschule liegt im westlichen Teil der Stadt Laichingen. Die Gemeinschaftsschule soll auf mehreren Flurstücken errichtet werden, die noch zu einem Buchgrundstück verschmolzen werden. Zeitlich versetzt soll die neue Campus-Mensa südlich der neuen Gemeinschaftsschule errichtet werden. Die Baugrundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Laichingen. Die Grundstücke sind teilweise bebaut - die aktuelle Bebauung wird abgebrochen.
Der Neubau der Gemeinschaftsschule soll über das Herstellen notwendiger zusätzlich erforderlicher Flächen hinaus den neuen Lehr- und Lernformen der Schulform "Gemeinschaftsschule" durch multifunktionale und intelligente Variabilität in geeigneter Weise Rechnung tragen. Die klassische Raumaufteilung mit definierter Nutzung wird zu Gunsten wechselnder Funktionen unter Einbeziehung der Flurflächen durch mobile Elemente aufgegeben.
Die Stadt Laichingen strebt bei dieser Maßnahme die Erreichung des GEG-Standards an. Unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes und der verschiedenen raumbezogenen Raumklimaangaben werden im Projekt ganzheitliche und gewerkeübergreifende Lösungen hierfür erarbeitet. Dazu zählt auch die technische und energetische Gebäudeversorgung hinsichtlich der bestehenden Grundstückssituation, Gebäudeausrichtung und Erschließung.
Die Stadt Laichingen setzt einen besonderen Fokus auf die Nachhaltigkeit. Grundlagen energieeffizienter und nachhaltiger Planung sind zu berücksichtigen und sollen sich in dem Projekt widerspiegeln. Es ist außerdem angedacht, dass Projekt nach NBBW zu zertifizieren.
Für die Realisierung des Vorhabens schreibt die Stadt Laichingen aktuell die erforderlichen Planungsleistungen in einem Ideen- und Realisierungswettbewerb aus.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 bis 2 beauftragt werden. Dar-über hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Die Stadt Laichingen geht nach derzeitiger Planung (Stand: Juli 2025) von einem Baubudget von insgesamt rund EUR 18 Mio. brutto (KG 300 und 400) aus. Für die Kostengruppe 500 wird ein Ansatz von EUR 950.000 brutto gewählt.
Die Projektsteuerungsleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss im November Dezember 2025 beginnen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für Juli 2027 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Oktober 2029 erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2025
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE145

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ57NX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).
Mindestanforderung:
durchschnittlich mind. 2 Architekten/Bauingenieure/Ingenieure im Zeitraum 2022 bis 2024

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Projektsteuerungsleistungen).
Mindestanforderung:
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 350.000 Euro netto im Zeitraum 2022 bis 2024

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2015)
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Referenz "Hochbau": Vorlage von mind. einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen (über alle Handlungsbereiche A, B, C, D und E) in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau im Bereich Hochbau mit Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 6 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungserbringung (Abnahme / Inbetriebnahme) darf dabei nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein.
b) Referenz "Hochbau öffentliche Auftraggeber": Vorlage von mind. einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen (über alle Handlungsbereiche A, B, C, D und E) in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau eines öffentlichen Auftraggebers im Bereich Hochbau mit Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 6 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungserbringung (Abnahme / Inbetriebnahme) darf dabei nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
28,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung