L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags zur Bear...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.09.2025
15.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
08-A2711-68
Schlossplatz 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
l-bank-arbeitnehmerueberlassung-zuwendungsprogramme@menoldbezler.de
+49 71186040659

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232 078 089
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
l-bank-arbeitnehmerueberlassung-zuwendungsprogramme@menoldbezler.de
+4971186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79620000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber.

Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern insbesondere für den Bereich Finanzhilfen der L-Bank, vor allem für die Bearbeitung von Zuwendungsprogrammen, mit folgenden Tätigkeiten: Vereinfachte Prüfung von Verwendungsnachweisen und Auszahlung von Zuschüssen (formelle und inhaltliche Prüfung), Prüfung von Anträgen auf Bewilligung und Erfassung von Statistikdaten. Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in Vollzeit (38 h / Woche) am Standort Karlsruhe.

Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 15 MAK gerechnet. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die L-Bank steuert den Abruf der MAK je nach Arbeitsanfall und ist zu keiner Mindestabnahme verpflichtet. Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist grundsätzlich vor Ort am Standort der L-Bank in Karlsruhe zu erbringen. Eine Remote-Leistungserbringung ist nur nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung der Regelungen und Vorgaben der L-Bank möglich. Die L-Bank stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal Laptops (inkl. Ladekabel und Headset) zur Verfügung. Sofern nicht alle der bis zu 15 MAK im Rahmen der Bearbeitung der Zuwendungsprogramme insbesondere im Bereich Finanzhilfen benötigt werden, können diese bei Bedarf zur Bearbeitung in anderen, ähnlich gelagerten Bereichen der L-Bank eingesetzt werden.

Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können.

Erforderlich ist ein Studium der Betriebswirtschaft oder eine abgeschlossene kaufmännische, bankfachliche oder verwaltungstechnische Ausbildung mit Berufserfahrung beziehungsweise eine vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Qualifikation. Weiter erforderlich sind ein sicherer Umgang mit dem Computer und sehr gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel), eine rasche Auffassungsgabe und technisches Verständnis sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Wünschenswert sind grundlegende Kenntnisse im Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht.
Beispielhaft, aber nicht abschließend, sind folgende Berufsgruppen geeignet: Verwaltungs-angestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers.

1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt in der Grundlaufzeit bis zu 1.470.600,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate (Grundlaufzeit) automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 735.300,00 EUR netto.

Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Unternehmen abzuschließen.

Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2).
Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw.

1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen
Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2025 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Dezember 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf seitens des AG gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. November 2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften
Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten.
Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Vertrag soll am 01. Dezember 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf seitens des AG gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. November 2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
400,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
200,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

3
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ57E8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:

- Mindestens eine vergleichbare Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags mit kaufmännischer oder verwaltungstechnischer Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 8 MAK im jährlichen Durchschnitt. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 1.1.2021 abgeschlossen worden sein.

Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung Referenzprojekt,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Kurze Beschreibung zur Leistungserbringung,
- Angabe, ob es sich um einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- durchgehende Dauer der Leistungserbringung,
- Angabe zur Branche,
- Angabe zur durchschnittlichen Anzahl an MAK pro Jahr
- Angabe zur räumlichen Nähe

Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen nach der EU-Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Ver-fahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die bis zu drei Referenzen wie folgt bewertet (je Referenz max. 90 Punkte, insgesamt max. 270 Punkte möglich):

Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte)
Beendigung der Leistungserbringung nach
1.1.2024 oder noch laufend 20 Punkte
Beendigung der Leistungserbringung
vor 1.1.2024 10 Punkte

Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte)
Die Referenzleistungen wurden innerhalb
einer Bank / einem Finanzinstitut erbracht 20 Punkte
Die Referenzleistungen wurden innerhalb
der öffentlichen Verwaltung erbracht 10 Punkte

Kriterium "Dauer der Leistungserbringung" (max. 20 Punkte)
Die im Rahmen der Referenz erbrachten
Leistungen erfolgten bis Abgabe
des Teilnahmeantrags durchgehend über eine
Dauer von mehr als drei Jahren 20 Punkte
Die im Rahmen der Referenz erbrachten
Leistungen erfolgten bis Abgabe
des Teilnahmeantrags durchgehend über
eine Dauer von mehr als zwei Jahren 10 Punkte

Kriterium "Personenzahl" (max. 10 Punkte)
Das Referenzprojekt umfasste jährlich
im Durchschnitt den Einsatz von
mindestens 15 Arbeitnehmern 10 Punkte

Kriterium "Räumliche Nähe" (max. 20 Punkte)
Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte
im Umkreis von weniger als 50 km
zu Karlsruhe 20 Punkte
Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte
im Umkreis von weniger als 100 km
zu Karlsruhe 10 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
270,00

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Vorlage der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung