LMZ - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Modulen zur Ausstattung...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.09.2025
11.09.2025 12:00 Uhr
11.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ)
08-A1951-20
70190
Stuttgart
Deutschland
DE111
lmz-module-mobilemakerspaces@menoldbezler.de
+49 711 86040-00

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
lmz-module-mobilemakerspaces@menoldbezler.de
+49 711 86040-00
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39151300-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Modulen zur Ausstattung mobiler Makerspace-Fahrzeuge

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule führt das Landesmedienzent-rum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg flächende-ckend Makerspaces in Baden-Württemberg ein. Diese mobilen Makerspaces, unter-gebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sind als flexible, umfassende Ler-numgebungen konzipiert, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten.
Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den Schul-standorten transportiert werden können. mobile
Diese Module sind so konzipiert, dass sie bei Ankunft in den Klassenzimmern schnell zu voll funktionsfähigen Werkstätten aufgebaut werden können. Sie bieten den Ler-nenden die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten in Bereichen wie Technik, Handwerk und digitale Medien zu entwickeln.
Die mobilen Makerspaces sind für die Nutzung durch Schulklassen in der Größe von 25 bis 30 Lernenden ausgelegt. Sie zeichnen sich durch ihre Flexibilität in der Einsatz-dauer aus: von einzelnen Schulstunden, über komplette Schultage bis hin zu umfas-senden Projektwochen. Diese anpassungsfähige Struktur ermöglicht es, den Lernen-den eine vielfältige und vertiefte Erfahrung zu bieten und ihre kreativen und techni-schen Fähigkeiten auszubauen. Seitens der Schulen wird für die Nutzung keine be-sondere Ausstattung benötigt, sodass dieses Angebot allen Schulen und Schulformen zur Verfügung steht.
Die zu beschaffenden Module dienen dem Transport, der Aufbewahrung, der Nut-zung als Arbeitsplätze für die Makerspace-Geräte. Die Geräte für die Module werden durch den Auftraggeber bereitgestellt.

Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsfertigung der Module mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der im Jahr 2025 initial 5 Sets bestehend aus jeweils 5 Modulen beschafft werden (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Module einzeln oder als Set, bestehend aus fünf unterschiedlichen Modulen, nachzubestel-len. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird jeweils keine Mindestabnahmemenge zugesichert.
Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträ-ger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Sets aus eigenen oder Trägermitteln zu beschaffen.
Es wird geschätzt, dass das LMZ und die Schulträger zusammen insgesamt ca. 150 Module während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen werden.
Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 3.000 Module innerhalb der Gesamtlaufzeit der Rahmen-vereinbarung. Diese Höchstmenge basiert auf der Anzahl an weiterführenden Schu-len in Baden-Württemberg, für die potenziell Module abgerufen werden können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Schulen mehrere Module abgerufen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Angebotsblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des "Gesamtwertungspreis in EURO brutto", d.h. die vom Bieter angebotenen Entgelte fließen unter Berücksichtigung der nur zu Wertungszwecken vorgegebenen Stückzahlen in die Angebotswertung ein.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ57BV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

773024-2024

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber sieht vor, den interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen der Prototypen der Module, die in Serie produziert und geliefert werden sollen, zu ermöglichen.

Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgeschriebenen Leistungen herbeizuführen und ausschreibungs-konforme Angebotsabgaben zu ermöglichen. Erst im Anschluss an die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden die Angebote eingereicht.

Ablauf der Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen:
Der Auftraggeber bietet einen optionalen, für jedes zur Angebotsabgabe interessierte Unternehmen, einzeln stattfindenden Termin zur Vor-Ort-Inaugenscheinnahme der Prototypen der Module an.
Die Dauer der jeweiligen Vor-Ort-Inaugenscheinnahme wird auf 60 Minuten je Bieter festgelegt.

Die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden voraussichtlich Im Zeitraum 18.08-29.08. durchgeführt.

Die Einladungen zu den Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen werden mit gesonderten Schreiben an sämtliche interessierten Bieter versandt. Darin werden gegebenenfalls weitere Details mitgeteilt.
Damit alle an einer Vor-Ort-Inaugenscheinnahme interessierte Bieter die Möglichkeit zur Teilnahme haben und der Auftraggeber das Verfahren entsprechend planen kann, haben die interessierten Bieter über die Vergabeplattform DTVP

bis spätestens 15.08.2025

das zeitgleich mit diesem Verfahrensleitfaden zur Verfügung gestellte Anmeldungsformular für die Vor-Ort-Inaugenscheinnahme über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Sofern die Anmeldung nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt eingereicht wird, hat der betreffende Bieter keinen Anspruch auf die Durchführung einer Vor-Ort-Inaugenscheinnahme.

Hinweis: Die Vor-Ort-Inaugenscheinnahmen dienen lediglich informatorischen Zwecken zugunsten der Bieter und fließen nicht in die Bewertung der Angebote mit ein.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

16
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren.
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum

Die Einreichung von mehr als vier Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung