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Verfahrensangaben

Beschaffung des BTOF-CIMS

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
DE114110511
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
uni-frankfurt.ausschreibungen@fgvw.de
+49 69 719189012

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
0615112-6603
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 615112-6603
+49 611 327 648534

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen der HALO-Großgeräteinitative hat die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) Gelder für die Beschaffung eines bipolaren Chemischen Ionisationsmassenspektrometers (B4 TOF, Bipolar Time-of-Flight mass spectrometer) bewilligt. Dieses Gerät soll an der Goethe Universität für den Einsatz auf dem Forschungsflugzeug HALO des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vorbereitet und modifiziert werden und zum ersten Mal im Rahmen der CONTANGO Kampagne im Januar/Februar 2028 auf HALO fliegen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es ergeben sich folgende Bedarfsmerkmale für das zu beschaffende Gerät:
1. Das Gerät muss in der Lage sein, sowohl im positiven, als auch im negativen Ionenmodus zu messen, da nur so die benötigte und im Antrag der HALO-Großgeräteinitative beschriebene und bewilligte breite Abdeckung von verschiedenen Molekülklassen gewährleistet ist.
2. Das Gerät muss in der Lage sein, "quasi-instantan", d.h. im Sub-Sekunden Bereich, zwischen positivem und negativem Messmodus hin- und her zuschalten. Diese im Antrag der HALO-Großgeräteinitative beschriebene Eigenschaft ist nötig, um den Verlust der Messzeit durch Umschaltprozesse zu minimieren. Bei signifikanter Umschaltzeit (>1 s) würde zudem das Forschungsflugzeug HALO aufgrund seiner Geschwindigkeit schon eine deutlich andere Position haben und Messwerte wären u.U. nicht mehr direkt vergleichbar.
3. Das Gerät muss in der Lage sein, Benzol+ und Bromid- Reagenzionen zu verwenden, um das im Antrag beschriebene Spektrum an Molekülen messtechnisch abzudecken.
4. Die Messung gasförmiger Schwefelsäure (H2SO4), Salpetersäure (HNO3) und hochoxygenierten organischen Verbindungen (HOMs) als wichtige Vorläuferstoffe für Aerosolneubildung muss möglich sein.
5. Der positive und negative Messmodus muss in die Datenerfassungssoftware integriert sein.
6. Das Gerät muss in der Lage sein, innerhalb von 4 Stunden von stromlosen Zustand einen messbereiten Zustand zu erreichen, da dies die Stromverfügbarkeit für Geräte auf HALO vor dem Abflug ist.
7. Das Gerät muss eine Massenauflösung von mindestens 10.000 haben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Johann Wolfgang Goethe Universität, Institute for Atmospheric and Environmental Sciences, Altenhöferallee 1, Germany
60438
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Veröffentlichung des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden, da ein Rückschluss auf die Kalkulation des obsiegenden Bieters durch die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes möglich ist, wodurch dieser im Markt Wettbewerbsnachteile erleiden könnte, insbesondere weil es sich um ein Forschungsgerät handelt und der Markt insoweit begrenzt ist. Da systemseitig eine Angabe vorzunehmen ist, wurde EUR 1,00 eingetragen bzw. als Auftragswert angegeben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Nach Durchführung einer ausführliche Markterkundung hat sich ergeben, dass nur ein Gerät die folgenden Bedarfsmerkmale vollständig erfüllen kann:
1 Bipolarität generell
2 Schnelle Polaritätswechsel
3 Benzol- u. Bromid R.-Ionen
4 Messung von H2SO4, HNO3 und HOMs möglich
5 DAQ Integration schnelle
6 Messbereit in <4 Stunden
7 Massenauflösung >10.000

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden

Die Fähigkeit beide Ionenpolaritäten (und damit sehr unterschiedliche Klassen an Probenmolekülen) quasi gleichzeitig in einem Flugzeitmassenspektrometer zu messen, wird momentan von keinem anderen Hersteller angeboten. Diese spezielle Technologie ist Gegenstand eines sich in momentan in Genehmigung befindlichen Patentes, so dass dieses technische Merkmal bzw. diese Fähigkeit, die zur Deckung des Bedarfes zwingend erforderlich ist, auch aufgrund eines Ausschließlichkeitsrechts nur von einem bestimmten Unternehmen erfüllt werden kann.

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag dient rein den Zwecken von Forschung, Experimenten, Studien oder Entwicklung unter den in der Richtlinie genannten Bedingungen

Das zu beschaffende Gerät wird auch selbst Gegenstand der Forschung sein.

Angaben zum Verfahren

Der Vertrag wurde im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und c) sowie Nr. 4 VgV.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.gegen § 134 verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

Ferner wird auf § 160 GWB verwiesen:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1

Herkunft der Unternehmen

1

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

9.41.16_VgV_EM21A_FB11_03_26
Beschaffung des Beschaffung des BTOF-CIMS
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Aerodyne Research, Inc
04-2471226
Mittleres Unternehmen
45 Manning Road
01821
Billercia
Vereinigte Staaten
Nein
Vereinigte Staaten
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

08.04.2026
09.04.2026

Angaben zum Angebot

CX21DBD31DBD3
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung