Die nachstehende Leistungsbeschreibung ist grundsätzlich produktneutral verfasst. Soweit in einzelnen Positionen ein
Leitfabrikat genannt wird, erfolgt dies ausdrücklich mit dem Zusatz "oder gleichwertig" gemäß § 31 Abs. 6 VgV bzw. §
7 EU Abs. 2 VOB/A. Die Nennung des Leitfabrikats wurde im Rahmen einer Bemusterung durch den Auftraggeber
festgelegt. Eine ausreichend genaue Beschreibung allein durch verbale Mindestanforderungen ist nicht möglich.
Gleichwertige Erzeugnisse sind ausdrücklich zugelassen.
Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit Angebotsabgabe durch geeignete Unterlagen (Datenblätter, Konformitätserklärungen,
Prüfzeugnisse, Schutzart-Nachweise nach DIN EN 60529) nachzuweisen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage, der elektrische Anschluss, die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung,
Abnahme, Einweisung und Dokumentation der Anlagen der allgemeinen Elektroinstallation.