Die nachstehende Leistungsbeschreibung ist grundsätzlich produktneutral verfasst. Soweit in einzelnen Positionen ein
Leitfabrikat genannt wird, erfolgt dies ausdrücklich mit dem Zusatz "oder gleichwertig" gemäß § 31 Abs. 6 VgV bzw. §
7 EU Abs. 2 VOB/A. Die Nennung des Leitfabrikats wurde im Rahmen einer Bemusterung durch den Auftraggeber
festgelegt. Eine ausreichend genaue Beschreibung allein durch verbale Mindestanforderungen ist nicht möglich.
Gleichwertige Erzeugnisse sind ausdrücklich zugelassen.
Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit Angebotsabgabe durch geeignete Unterlagen (Datenblätter, Konformitätserklärungen,
akustische Messdaten, Schutzart-Nachweise) nachzuweisen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage, der elektrische Anschluss, die Programmierung, Konfiguration,
Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Abnahme und Einweisung einer Elektroakustischen Anlage (ELA) mit zusätzlicher Funktion zur Amokalarmierung gemäß den Hinweisen des LKA Berlin - Präv 3.