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Verfahrensangaben

Wirtschaftsprüfung und Prüfung von Internen Kontrollsystemen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.06.2026
15.06.2026 12:00 Uhr
15.06.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

gkv informatik eGbR
DE 249321415
Luisenstr. 64
42103
Wuppertal
Deutschland
DEA1A
vergabestelle@gkvi.de
020269581880

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79200000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die gkv informatik ist eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie hat sich selbst auferlegt, wie eine große Kapitalgesellschaft nach HGB zu bilanzieren. Die gkv informatik hat gemäß Gesellschaftervertrag keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschafter sowie die Kunden der gkv informatik sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertungen der Geschäftsvorfälle der gkv informatik müssen immer auch die Auswirkungen auf die Gesellschafter einschließen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über
- die Planung und Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen nach § 53 HGrG,
- die Prüfungen des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 951.
- Darüber hinaus umfasst der Rahmenvertrag ein Abrufkontingent für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Geschäftsvorfällen, die bei Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers abgerufen werden können.
Der Auftragnehmer erhält aus dem Rahmenvertrag konkrete Aufträge. Diese Einzelaufträge enthalten Informationen über vereinbarte Aufgaben, geplante Zieltermine und Aufwände.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die gkv informatik ist eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie hat sich selbst auferlegt, wie eine große Kapitalgesellschaft nach HGB zu bilanzieren. Die gkv informatik hat gemäß Gesellschaftervertrag keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschafter sowie die Kunden der gkv informatik sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertungen der Geschäftsvorfälle der gkv informatik müssen immer auch die Auswirkungen auf die Gesellschafter einschließen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über
- die Planung und Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen nach § 53 HGrG,
- die Prüfungen des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 951.
- Darüber hinaus umfasst der Rahmenvertrag ein Abrufkontingent für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Geschäftsvorfällen, die bei Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers abgerufen werden können.
Der Auftragnehmer erhält aus dem Rahmenvertrag konkrete Aufträge. Diese Einzelaufträge enthalten Informationen über vereinbarte Aufgaben, geplante Zieltermine und Aufwände.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

3-malige Verlängerungsmöglichkeit bis max. 48 Monate.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rheinstr. 7f
14513
Teltow
Deutschland
DE40E

Für den Fachbereich Finanzen

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Luisenstr. 64
42103
Wuppertal
Deutschland
DEA1A

Für den Fachbereich Personal, Einkauf, Controlling und das Interne Kontrollsystem.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der endgültige Zuschlag wird nach Auswertung und Zustimmung durch die Gesellschafter des Auftraggebers erteilt werden.

Dem Auftraggeber sowie dessen Gesellschaftern ist ein regelmäßiger Wechsel des beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens verbindlich vorgeschrieben. Der Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens kann nicht an das derzeit mandatierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen ergehen, das zuletzt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 geprüft hat.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPMKJC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für den Auftraggeber zuständige Vergabekammer ist unter 12. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4. GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen.
Für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Maßgabe der §§ 155 ff. GWB lautet die Adresse der zuständigen Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 160 ff. GWB haben alle Verfahrensbeteiligten grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§ 165 Abs. 1 GWB). Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten des Auftraggebers befindet, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs.2 S.4 GWB). Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs.2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, hinzuweisen, dies durch eine Eigenerklärung zu erklären und die vertraulichen Teile des Angebots entsprechend zu markieren.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zur Abdeckung der Haftungsrisiken ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen erforderlich:
Die Deckungssumme beträgt mindestens 4.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden; die Jahreshöchstleistung beträgt mindestens 16.000.000 EUR je Versicherungsjahr (mindestens vierfach maximiert). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über jede Einschränkung, Kündigung oder wesentliche Änderung des Versicherungsschutzes.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung