Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Belegannahme und -verarbeitung der Abrechnungsunterlagen, die nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit "Sonstigen Leistungserbringern" einzureichen sind, und deren Digitalisierung. Es handelt sich hierbei um Belege aus dem Leistungsbereich Hilfsmittel, den allgemeinen Leistungen (Allergiebettwä-sche und Neurodermitis-Overall), dem Bereich Heilmittel (Gebärdendolmetscher), den ergän-zenden Leistungen zur Rehabilitation (Rehabilitationssport/Funktionstraining, Interdisziplinäre Frühförderung, Sozialmedizinische Nachsorge und Cochlea). Weiterhin wird die Annahme von Belegen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V sowie dem Bereich allgemeine Pflege SGB XI (die Kurzzeitpflege nach § 42 und die Teilstationäre Pflege nach § 41 inklusive der Zuschläge nach § 43b, die Verhinderungspflege nach § 39 sowie die Betreuungs- und Entlas-tungsleistungen nach § 45), nebst einer separaten Testphase vor Dienstleistungsbeginn ge-fordert.
optionale Verlängerungsmöglichkeit um zwei Mal 12 Monate (max. 48 Monate)
fachliche Qualität
Bewertungspreis
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, spätestens 10 Kalendertage vor dem Zuschlag über dtvp. In dieser Vorabinformation werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebotes und der Name des Bieters mitgeteilt, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Diese Frist entspricht der Wartepflicht nach § 134 Abs. 2 GWB.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV).
- Nennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren.
- Erklärung, dass innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden und Personenschäden jeweils bis zu 2.500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5.000.000 Euro pro Jahr; für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 2.000.000 Euro pro Jahr durch Bescheinigung des Versicherers nachgewiesen wird (Kopie nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein). Wird die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht rechtzeitig nachgewiesen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Gesamtumsatz der letzten drei Jahr
Umsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand der letzten drei Jahr
- aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister (Vorlage der Dokumente erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle)
- Bescheinigung Finanzamt über die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Vorlage der Dokumente erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle)