Keine besonderen Bedingungen, der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, im Falle von Zweifeln an der Befähigung eines Bieters zur Berufsausübung bzw. an der Erfüllung von Auflagen durch den Bieter entsprechende Nachweise, mit denen der Bieter die Zweifel widerlegen muss, nachzufordern.