Konzessionsvergabe Stadt Bremerhaven: Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Bremerhaven
Fährstraße 20
27568
Bremerhaven
Deutschland
ausschreibungen@bbh-online.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJMZV0

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJMZV0/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Bremerhaven strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits ca. 12 AC-Ladepunkte sowie im Rahmen des Deutschlandnetzes 10 HPC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet. Zusätzlich werden (ohne Beteiligung der Stadt) auf privatem Gelände öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Nun beabsichtigt die Stadt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zwei Betreiber auszuwählen, die voraussichtlich 151 weitere AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten und betreiben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Konzession im Sinne der KonzVgV. Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei ein Bieter/eine Bietergemeinschaft grundsätzlich nur in einem Los den Zuschlag erhalten soll. Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere:
- die Errichtung und der Betrieb von (über beide Lose) insgesamt voraussichtlich 151 AC-Ladeeinrichtungen (mit jeweils zwei Ladepunkten) sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter,
- die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung für eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren,
Die Stadt geht davon aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und zahlt daher keine Vergütung an den Bieter.

Haupterfüllungsort

Stadt Bremerhaven
Fährstraße 20
27568
Bremerhaven

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Vergütung für AC-Ladevorgang
20
Konzessionsabgabe
20
Bieterkonzept zur Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur
30
Standort- und Errichtungskonzept
30

(1) Vergütung AC-Ladevorgang: Vergütung für das sog. Ad-hoc-Laden in Ct/kWh (zu Vertragsbeginn) gemäß Ziffer 1 Preisblatt (Anlage D zur Allgemeinen Bieterinformation)
(2) Konzessionsabgabe an Stadt in Ct/kWh gemäß Ziffer 2 Preisblatt (Anlage D zur Allgemeinen Bieterinformation)
(3) Konzept zur Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur, insb.
- Funktionalitäten der Ladeeinrichtungen (bspw. Fahrzeugdetektion, Touchdisplay und Steuerung, Mehrsprachigkeit über LSV hinaus)
- Konzept zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit der Ladeeinrichtungen, ggf. Zusage einer erhöhten Mindestverfügbarkeit
(4) Standort- und Errichtungskonzept, insb.
- Ggf. verkürzte Fristen zur Errichtung
- Planunterlagen zu typisiertem Standort (modellhafte Darstellung insb. zu Längsparken, Anordnung Ladeeinrichtung inkl. Anfahrtschutz, Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs)
- Barrierefreiheit von Stellplatz und/oder Ladeeinrichtung

Die Ausführungen zu den beiden Bieterkonzepten dürfen jeweils 10 Seiten (inkl. Fotos und Skizzen) nicht überschreiten.
Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Allgemeinen Bieterinformation und den Zuschlagskriterien
(Anlage E zur Allgemeinen Bieterinformation).

Ausführungsfristen

Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn keine der beiden Partei diesen Vertrag mit einer Frist von zwölf Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigt.
Errichtungsfristen:
Der Betreiber stellt bis zum zwölf Wochen nach Vertragsbeginn die Anträge auf Sondernutzung für mindestens 30% der Standorte für AC-Ladeeinrichtungen. Der Betreiber errichtet Ladeeinrichtungen innerhalb von zwölf Wochen nachdem ihm die Sondernutzungserlaubnis der Stadt für den jeweiligen Standort bzw. ggf. weitere erforderliche Genehmigungen zugegangen sind. Die vorstehenden Fristen verlängern sich um nicht von dem Betreiber zu verantwortende Zeiträume.

Laufzeit bzw. Dauer

120

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Los 1
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Errichtung und Betrieb von 76 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Los 2
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Errichtung und Betrieb von 75 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als ein Jahr am Ende der Angebotsfrist)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als ein Jahr am Ende der Angebotsfrist)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Unternehmensdarstellung des Bieters, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen im Bereich der Ausschreibung tätigen Unternehmen umfasst
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als ein Jahr am Ende der Angebotsfrist)
- Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre. Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Unternehmens anzugeben.
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personenschäden in Höhe von EUR 2.500.000, für Sachschäden in Höhe von EUR 2.500.000 sowie für Vermögenschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen EUR 100.000 aufzuweisen (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr). Alternativ eine Deckungszusage des Versicherers, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bieter entsprechend zu versichern.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Auflistung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, die den Betrieb von mind. 100 Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum (inkl. technischer Betriebsführung, Instandhaltung und Abwicklung des Ladevorgangs) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre umfassen (Mindestanforderung für Beteiligung am Verfahren).
Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen:
- Angabe des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde
- Umfang des Projekts (Anzahl der betriebenen Ladepunkte)
- Beschreibung der durchgeführten Aufgaben
- Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die Stadt

Sonstige

Jeder Bewerber soll im Formular für den Eignungsnachweis (Anlage C zur Allgemeinen Bieterinformation) auch angeben, ob sich der Bieter/die Bietergemeinschaften auf alle oder nur auf einzelne Lose bewirbt.
Die für das Angebot erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Bewerbung auf mehrere Lose jedoch nur ein Mal eingereicht werden. Angebote, die zu spät oder aufgrund technischer Einschränkungen, die im Bereich des Bieters liegen, fehlerhaft oder verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bietern verbundenen Unternehmen. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zu kennzeichnen. Die Stadt wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bietern verbundenen Unternehmen.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zu kennzeichnen. Die Stadt wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

29.07.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

29.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.

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