Jeder Bewerber soll im Formular für den Eignungsnachweis (Anlage C zur Allgemeinen Bieterinformation) auch angeben, ob sich der Bieter/die Bietergemeinschaften auf alle oder nur auf einzelne Lose bewirbt.
Die für das Angebot erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Bewerbung auf mehrere Lose jedoch nur ein Mal eingereicht werden. Angebote, die zu spät oder aufgrund technischer Einschränkungen, die im Bereich des Bieters liegen, fehlerhaft oder verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bietern verbundenen Unternehmen. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zu kennzeichnen. Die Stadt wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.