Baubeschreibung:Das geplante Gebäude besteht aus Hallen für die Klärschlamm-Upcycling-Anlage und einem Verwaltungsgebäude. Die Halle ist ein L-förmiger Baukörper mit einer Gesamtlänge 60,00 m und einer Breite von 40,10 m. Die Halle ist Erdgeschossig. Der nördliche Hallenteil, in dem die Anlieferung untergebracht ist, ist teilweise unterkellert. Die Firsthöhe des Pultdaches liegt bei ca. 11,12 m. Die Lange Seite der Halle hat eine Pultdachhöhe von ca. 16,20 m. Im Süd-westlichen Hallenteil befindet sich eine Pelletheizung. Die Halle wird in Stahlbeton-Skelettbauweise mit Dachtragwerk aus Holzbindern mit Sandwichpaneel ausgeführt. Die gesamte Bruttogrundfläche der Halle beträgt 1.642 m². Im Südwesten der Halle befindet sich das Verwaltungsgebäude, das durch eine Brandwand abgetrennt erstellt wird. Das Verwaltungsgebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss. Es hat eine Länge von 15,19 m und eine Breite von 9,89 m. Das gesamte Gebäude wird in massiver Bauart aus Stahlbeton errichtet. Das Dach wird als Flachdach mit Attika und Bitumenabdichtung erstellt. Das oberste Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, liegt im Mittel 3,21 m über der Geländeoberfläche. Das Verwaltungsgebäude besteht aus einer Nutzungseinheit.Die Bruttogrundfläche des Verwaltungsgebäudes beträgt 151 m² Höhe 7,00m.
Das Leistungsverzeichnis sowie der Terminplan werden ergänzend in Bezug genommen.
Lieferung und Montage von freistehenden Abgasanlagen (Stahlschornsteinen) für eine Klärschlamm-Upcycling-Anlage in Buchloe.Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung von drei freistehenden Stahlschornsteinen mit einer Höhe von jeweils ca. 22 m zur Ableitung von zwei verschiedenen Prozessabgasen und einer Pelletkesselanlage.Die Leistungen umfassen die vollständige Lieferung, Montage einschließlich Kranleistungen, Transport, statische Berechnung sowie Nebenleistungen wie behördliche Abstimmungen, Verkehrs-sicherungsmaßnahmen, Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger und Erstellung der technischen Dokumentation.Die Ausführung erfolgt gemäß den geltenden technischen Regelwerken und unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Anforderungen (u. a. unterschiedliche Temperatur- und Volumenstrombereiche der Anlagen).
Terminvorgaben:Ausführungsbeginn: KW 29 2026Fertigstellung: KW 43 2026
Das Leistungsverzeichnis wird ergänzend in Bezug genommen.
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Preis
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Auftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an die Auftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt.Die Auftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen.Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bieter die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.Der Aufwand für die Erstellung des Angebots und für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.Alle Unterlagen und Informationen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.Die Auftraggeberin fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Die Verantwortliche als Auftraggeberin hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet die Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt.Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).