Gegenstand des Auftrages sind Anlagen eines dynamischen Fahrgastinformations-Systems in zwei unterschiedlichen Ausprägungen (Los 1 "TFT-Stele" und Los 2 "E-Paper-Mast") für den Einsatz im Stadtverkehr in Kempten.
Die Kemptener Verkehrsbetriebe und Beteiligungs GmbH & Co. KG (KVB) ist eine 100%ige Tochter der Kemptener Kommunalunternehmen und somit der Stadt Kempten (Allgäu). Die KVB ist im Rahmen einer Direktvergabe mit der Ausführung von ÖPNV-Verkehrsleistungen betraut. Dies beinhaltet auch die Verwaltung, Reinigung und ggf. Schaffung von Infrastruktur an den derzeit über 400 Haltestellen im Stadtgebiet. Mit dieser Ausschreibung beabsichtigt die KVB die Errichtung von insgesamt 87 dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI-Anzeigern) an Haltestellen im Stadtgebiet bzw. in Stadtteilen von Kempten.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: An sieben Standorten sollen Anzeiger des Typs "TFT-Stele" (Los 1 - siehe Ziffer 5.1), an 80 weiteren Standorten Anzeiger des Typs "E-Paper Mast" installiert werden (Los 2 - siehe Ziffer 5.2). Alle neu zu liefernden Anzeiger müssen aus dem Regio-RBL der OMNIPART Verkehrsdienstleistungen GmbH & Co. KG mittels Soll- und Echtzeitdaten versorgt werden.
Ziel ist, im Stadtgebiet eine deutlich höhere Abdeckung von Haltestellen zu erzielen, die hinsichtlich Fahrgastinformationen mit Echtzeitdaten versorgt werden.
(Wartung)
Gesamtpreis einschließlich der vorgesehen Optionen.
Die Leistungsbeschreibung enthält Muss-Kriterien und Soll-Kriterien. Der Umfang, in dem die Soll-Kriterien durch das Angebot des Bieters erfüllt werden, wird bewertet. Auch in wenigen Einzelfällen wird der Umfang der Einhaltung eines Muss-Kriteriums bewertet.
~ 1 ~ Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften: Sofern sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärung betreffend Ausschlussgründe ist in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft ergibt sich weiter nach folgender Regel: Die unter Ziff. 5.1.9 verlangten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern jedoch dort Mindestanforderungen gestellt werden (insbesondere bei Referenzen sowie Umsatzzahlen) müssen diese nur von der Bewerbergemeinschaft im Ganzen erfüllt werden. Diese werden kumuliert. ~ 2 ~ Hinweis zur Eignungsleihe:Sofern sich ein Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) von Dritten (auch Gesellschaftern, verbundene Unternehmen) stützt, ist zu bezeichnen, wofür die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll, und sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis sowie die bezeichneten Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Es liegt hierzu das Formular "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" bereit. ~ 3 ~ Für die späteren Angebote gilt: Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu bezeichnen. ~ 4 ~ Die Auswahl der beschränkten Zahl der Teilnehmer für den Fall, dass mehr als fünf geeignete Bewerber ermittelt werden, erfolgt nach folgenden Kriterien in folgender Gewichtung (1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, gemessen am Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren (Gewichtung 30 %)(2) Technische und personelle Leistungsfähigkeit, gemessen an Anzahl und Qualität der Referenzen (Gewichtung 70 %)Hierzu erfolgt eine vergleichende Bewertung der vorgelegten Anlagen und Referenzen, d. h. eine Bewertung anhand eines relativen Maßstabs, bei dem der/die besten Bewerber jeweils die Höchstpunktzahl erhält/erhalten und die Bewertung der anderen anhand dieses relativen Bestwertes bestimmt wird.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren, bei dem zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, in dem interessierte Unternehmen ihre Eignung nachweisen und sodann, ggf. unter Begrenzung des Teilnehmerkreises, Bieter zu Erstangeboten aufgefordert werden, die verhandelt werden, und schließlich zu einem finalen und verbindlichen Angebot aufgefordert wird, das geprüft und gewertet wird. Aufgrund dieser finalen Angebote erfolgt der Zuschlag.
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
siehe im Einzelnen § 51 Abs. 2-5 SektVO
[1] Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.[2] Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gegen Russland
[1] Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Inhaber, zur Geschäftsführung und zu einer eventuellen Konzernzugehörigkeit (selbst gefertigt). [2] Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen (Formular bei den Vergabeunterlagen).[3] Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister oder einem vergleichbaren Register nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (Kopie ausreichend). [4] Eigenerklärung nach der SanktionsVO gegen Russland.
Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), mit Ausweis des Umsatzes mit Leistungen,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.Vergleichbar sind Leistungen der Lieferung, Installation und Wartung von Fahrgastinformationssystemen.
***Mindestanforderung:*** Mindestjahresumsatz 500.000 EUR
Referenzen für die Ausführung vergleichbarere Leistungen (losbezogen) in den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung dynamischer Fahrgastinformations-Systeme (in den Ausprägungen der Lose 1 bzw. 2, je nachdem für welches Los der Bewerber seinen Teilnahmeantrag einreicht). Die Referenzerklärungen haben folgende Angaben zu umfassen: (1) Auftraggeber, (2) Kurzbeschreibung des Auftrages mit (a) Auftragswert (gerundet auf volle 1.000 EUR), (b) vom Bewerber erbrachte Leistungen, (2) Leistungszeitraum und (3) Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
siehe Vergabeunterlagen
nein (vorläufig)
siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Kemptener Verkehrsbetriebe und Beteiligungs GmbH & Co. KG (KVB) ist eine 100 %ige Tochter der Kemptener Kommunalunternehmen und somit der Stadt Kempten (Allgäu). Die KVB ist im Rahmen einer Direktvergabe mit der Ausführung von ÖPNV-Verkehrsleistungen betraut. Dies beinhaltet auch die Verwaltung, Reinigung und ggf. Schaffung von Infrastruktur an den derzeit über 400 Haltestellen im Stadtgebiet. Mit dieser Ausschreibung beabsichtigt die KVB die Errichtung von insgesamt 87 dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI-Anzeigern) an Haltestellen im Stadtgebiet bzw. in Stadtteilen von Kempten.
Gegenstand dieses Loses ist: An 7 Standorten sollen Anzeiger des Typs "TFT-Stele" installiert werden. Alle neu zu liefernden Anzeiger müssen aus dem Regio-RBL der OMNIPART Verkehrsdienstleistungen GmbH & Co. KG mittels Soll- und Echtzeitdaten versorgt werden.
[1] Verlängerung der Wartung über zwei Jahre hinaus.[2] Montage der Geräte auf vorhandenen Betonfundamenten
Dieses Los 2 umfasst, an 80 Standorten Anzeiger des Typs "E-Paper Mast" zu installieren. Alle neu zu liefernden Anzeiger müssen aus dem Regio-RBL der OMNIPART Verkehrsdienstleistungen GmbH & Co. KG mittels Soll- und Echtzeitdaten versorgt werden.
[1] Verlängerung der Wartung über zwei Jahre hinaus.[2) Montage der Geräte auf vorhandenen Betonfundamenten