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Verfahrensangaben

kfe: Beschaffung eines Abrechnungs- und ERP-Systems als SaaS-Lösung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.04.2026
13.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH
UStID: DE199318928
Gundekarstrasse 2
85072
Eichstätt
Deutschland
DE219
ausschreibungen@bbh-online.de
030 611284040

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Becker Büttner Held
DE222157292
Magazinstraße 15-16
10179
Berlin
Deutschland
DE300
ausschreibungen@bbh-online.de
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72200000-7
72212100-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Implementierung und Betrieb eines energiewirtschaftlichen ERP- und Abrechnungssystems als Software-as-a-Service-Lösung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Support-, Schulungs- und Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen bei Vertragsende.

Die Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (im Folgenden: "kfe") schreibt hierzu eine Rahmenvereinbarung für Beschaffung eines Abrechnungs- und ERP-Systems als SaaS-Lösung aus.
Die kfe ist Auftraggeber und Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung und schließt die Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer im eigenen Namen ab.
Die in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Stadt- und Gemeindewerke (im Folgenden auch: "abrufberechtigte oder abrufende Werke") sind berechtigt, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die vertraglich festgelegten Leistungen durch Einzelabruf in Gestalt eines EVB-IT Cloudvertrages zu beauftragen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags sind, nach Maßgabe des abzuschließenden EVB-IT Cloudvertrages vom Auftragnehmer gegenüber den abrufenden 17 Werken zu erbringende Leistungen, die mit den Vertragsunterlagen und -bestandteilen näher spezifiziert werden.

Das neue System des Auftragnehmers muss für die abrufenden Werke so beschafft werden, dass einerseits die systemseitige Abbildung der Werke als eigenständige legale Einheiten erfolgt. Andererseits soll das System so beschaffen sein, dass eine möglichst gleichartige Gestaltung der Prozesse und Ausprägung des Systems über alle abrufenden Werke erfolgt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE219

DE21
DE25
DE26

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungssumme/Gesamtwertungspreis gemäß Preisblatt

Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis ist die im "Preisblatt" (Unterlage V_07) als "Gesamtwertungspreis" ausgewiesene Angebotssumme ohne USt. (netto). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Unterlage V_05 Zuschlagskriterien_Wertung der Angebote".

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzepte

Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums Qualität sind die mit dem Angebot einzureichen Konzepte (Konzept zu Abrechnung, Zähler- und Messdatenmanagement;
Marktkommunikations-Konzept;
Konzept für Finanzbuchhaltung und Warenwirtschaft;
Konzept zum Berichtswesen;
Konzept zu Kundenmanagement- und Online-Tools;
Projektvorgehens- und -organisationskonzept;
Datenmigrationskonzept;
Konzept zur DSGVO-Konformität;
Schnittstellenkonzept EDM / Redispatch;
Mandantenkonzept)
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Unterlage V_05 Zuschlagskriterien_Wertung der Angebote".

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

I. Bei den abrufberechtigten Werken handelt es sich um Gesellschafter der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (im Folgenden: "kfe"), - allesamt Sektorenauftraggeber i.S.d. § 100 GWB -, namentlich:
1. Gemeindewerke Cadolzburg, Egersdorfer Straße 62, 90556 Cadolzburg
2. Stadtwerke Windsbach, Hauptstraße 15, 91575 Windsbach
3. Stadtwerke Pappenheim GmbH, Stadtmühle 4, 91788 Pappenheim
4. Feuchter Gemeindewerke GmbH, Unterer Zeidlerweg 1, 90537 Feucht
5. Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, Nürnberger Straße 19/21, 91710 Gunzenhausen
6. Stadtwerke Treuchtlingen KU, Dürerstraße 26; 91757 Treuchtlingen
7. Stadtwerke Scheinfeld, Karl-Lax-Straße 1, 91443 Scheinfeld
8. Stadtwerke Langenzenn, Kapell-Leite 1, 90579 Langenzenn
9. Stadtwerke Uffenheim, Geckenheimer Steig 13, 97215 Uffenheim
10. Stadtwerke & Erdgas GmbH Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim
11. Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH, Unterer Zeidlerweg 1, 90537 Feucht
12. Stadwerke Dettelbach, Mainstockheimer Str. 1, 97337 Dettelbach
13. Baiersdorf Stadtwerke Kommunalunternehmen AdöR, Am Anger 5, 91083 Baiersdorf
14. Gemeindewerke Pleinfeld, Beim Sägwerk 4, 91785 Pleinfeld

II. Neben den vorgenannten Gesellschaftern der kfe sind auch die Gemeindewerke Wendelstein KU und Gemeindewerke Wendelstein Gasversorgung GmbH, Nürnberger Straße 5, 90530 Wendelstein; Erdgas Uffenheim GmbH & Co KG, Geckenheimer Steig 13, 97215 Uffenheim, aus dieser Rahmenvereinbarung abrufberechtigt.

Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Einzelabrufe dürfen ausschließlich innerhalb dieser Zeit sowie nach Maßgabe der Vorgaben in der Rahmenvereinbarung erfolgen.
Die abrufberechtigten Werke schließen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung jeweils eigenständige Einzelverträge auf Basis eines EVB-IT Cloudvertrages. Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrags beträgt aufgrund des Leistungsgegenstandes 60 Monate und geht damit über das Ende der Rahmenvereinbarung hinaus. Der jeweilige Einzelvertrag verlängert sich automatisch um 36 Monate, sofern keine der Parteien gekündigt hat. Der jeweilige Einzelvertrag endet spätestens nach 96 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Einführung eines energiewirtschaftlichen Abrechnungs- und ERP-Systems erfordert erhebliche Implementierungs-, Migrations- und Integrationsleistungen, einschließlich Datenübernahme, Schnittstellenanbindung zu diversen Drittsystemen sowie Testphasen.
Ziel ist es, dass die initialen Leistungen für alle abrufenden Werke bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sind.
Die Laufzeit ist aufgrund der für die Systemeinbindung zwingend notwendigen Investitionen sachlich geboten, da nur innerhalb dieses Zeitraums eine wirtschaftlich vertretbare Amortisation möglich ist. Eine kürzere Vertragslaufzeit würde zu unverhältnismäßigen Wechsel- und Transaktionskosten sowie zu erheblichen Betriebsrisken für die jeweiligen Werke führen.
Die Einzelaufträge werden jeweils durch die abrufberechtigten Werke geschlossen und sind weder in ihrer Laufzeit noch in ihrer Beendigung voneinander abhängig. Bereits wirksam geschlossene Einzelabrufe bleiben von dem ordentlichen Laufzeitende der Rahmenvereinbarung unberührt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter nach Prüfung der jeweiligen Angebote zu einer verifizierenden (voraussichtlich virtuellen) Teststellung einzuladen. Konkrete Inhalte und Termine zur verifizierenden Teststellung werden kurzfristig nach Angebotsprüfung mitgeteilt.
Die Nichtteilnahme an der verifizierenden Teststellung führt zum Ausschluss des Angebots.
Bei der verifizierenden Teststellung demonstriert der Bieter einem Gremium des Auftraggebers das angebotene System anhand einer Live-Produktdemonstration.
Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird der Auftraggeber die Einhaltung der Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung überprüfen.
Der Auftraggeber ist zur Durchführung einer Teststellung nicht verpflichtet.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
32.500.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJM0Y0

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nachreichen oder vervollständigen zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber/Bieter, Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer Eigenerklärungen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und nach § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden von dem Bieter, der für den Zuschlag in Frage kommt, zu verlangen. Das Formblatt T_03 ist zu verwenden.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zum Beleg der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (oder vergleichbares Register, wie z.B. Vereinsregister und Partnerschaftsregister) des Staates, in dem sie niedergelassen sind, soweit eintragungspflichtig, haben Bewerber/Bieter, Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer einen Registerauszug (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus dem Staat, in dem sie niedergelassen sind, in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Das Formblatt T_03 ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum Beleg ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in marktüblicher Höhe
bereits abgeschlossen wurde oder im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden; sie kann auch nur von einem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften abgegeben werden, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Das Formblatt T_03 ist zu verwenden.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Um-fang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Gesamtumsatz ist jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in EUR (netto) anzugeben. Besteht das Unternehmen noch nicht drei Jahre sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens anzugeben. Das Formblatt T_03 ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Implementierung und Betrieb energie- und/oder wasserwirtschaftlicher Systeme) ist jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in EUR (netto) anzugeben. Besteht das Unternehmen noch nicht drei Jahre sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens anzugeben. Das Formblatt T_03 ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Angabe von geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten drei Jahren aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (Implementierung und Betrieb energie- und/oder wasserwirtschaftlicher Systeme)
MINDESTANFORDERUNG: Mindestens 3 Referenzen mit folgendem Umfang/Inhalt: Gefordert sind mindestens 3 Referenzen betreffend Implementierung und Betrieb energie- und/oder wasserwirtschaftlicher IT-Systeme:
- Mindestens ein Referenzprojekt muss ein IT-System zum Gegenstand haben, welches energiewirtschaftliche Netzprozesse bezüglich Strom- und/oder Erdgas umsetzt (Marktrolle: Verteilnetz).
- In jedem Referenzprojekt muss die Implementierungsphase erfolgreich abgeschlossen sein und die Betriebsphase seit mindestens 3 Monaten laufen.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss die Datenmigration von einem Bestandssystem beinhalten.
Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nicht vor 03/2023).
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Angaben enthalten:
- Name des Auftraggebers (auf gesondertes Verlangen: Ansprechperson und Kontaktdaten);
- Bezeichnung des Referenzauftrags;
- Auftragswert in Euro (netto);
- Leistungszeitraum des Auftrags (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ);
- Angaben zum Leistungsinhalt und -umfang, aus denen insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgeht.
Das Formblatt T_03 ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt T_03 ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 833/2014 (betr. Russland-Sanktionen): Das Formblatt T_07 ist zu verwenden.
Auf § 128 Abs. 1 GWB wird hingewiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung