Das Deutsche Elektronen Synchrotron DESY ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Auf dem Gelände DESY - Campus in Hamburg wird der Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums (ITGZ I), als Ort für Innovationsprojekte mit einem flexiblen und multifunktionalen Forschungs- und Kommunikationszentrum errichtet.
Die Außenanlage ist in mehrere Bereiche gegliedert. Bereich Sockelgebäude im süd-/östlichen bis nord-/östlichen Baufeld. Bereich Turmgebäude im süd-/westlichen bis nord-/westlichen Baufeld. Atriumhof im zentralen Gebäudebereich zwischen Sockelgebäude und Turmgebäude. Die Gesamtgröße des bearbeiteten Baugeländes beträgt ca. 6.050 m2. Davon beträgt die zu bearbeitende Außenanlage ca. 3.500 m2. Der Atriumhof beträgt davon ca. 75,00 m2. Außenanlagenabmessungen: Geländebreite ca. 50,00 m, Geländelänge ca. 120,00 m, Keine unterbauten Flächen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bauleistungen an den Außenanlagen (Grundstücksentwässerung und Landschaftsbau).
Grundstücksentwässerung: Die Grundstücksentwässerung wurde in einer vorgezogenen Maßnahme bereits teilweise hergestellt. In dieser Maßnahme sind die RW-Kanalleitungen und RW-Kanalschächte fertigzustellen und an die noch herzustellende unterirdischen Rigolen-Versickerungsanlage anzuschließen. Eine weitere Einleitung von Regenwasser erfolgt in einer gleichfalls noch herzustellenden oberirdischen Versickerungsmulde. Teilweise werden die Regenfallrohre (anderes Gewerk) über Kastenrinnen angeschlossen und das Regenwasser wird über Leitungen in die Rigolen- Versickerungsanlage abgeleitet. Auch die Entwässerung des Atriumhofes ist Bestandteil dieser Maßnahme.
Landschaftsbau: Der Neubau wird von allen Seiten über befestigte Flächen erschlossen. Im Bereich der neu angelegten Erschließungsstraße (andere Maßnahme) werden PKW-Stellplätze mit versickerungsfähigen Pflasterbelägen und Fahrradstellplätze hergestellt. Zwischen Gehweg und Erschließungsstraße werden im südlichen Bereich auch Versorgungseinrichtungen, wie Trafostation, Gefahrenstofflager und Mülllagerung vorgesehen. Die vorbereitenden Arbeiten sind Bestandteil dieser Maßnahme. Die Versorgungseinrichtungen werden bauseitig durch andere Maßnahmen im zeitlichen Kontext der Außenanlagen hergestellt. Der Vorplatz östlich des Neubaus (Turm) erhält attraktive Elemente für einen Aufenthalt im Freien sowie gleichfalls weitere Fahrradabstellplätze. Im westlichen Bereich des Neubaus (Sockel) wird ein großer überdachter Fahrradunterstand hergestellt. Die Außenanlage und das nähere Bauumfeld werden zum Abschluss der Maßnahme mit Stauden- und Strauchpflanzungen und Rasen wieder begrünt. Die Pflanzung der Ersatzbäume ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
Folgende Leistungen sind zu erbringen: Bodenaushub Leitungsgräben: ca. 140 m; PP-Kanalrohr: ca. 140 m; Kanalschächte: ca. 5 Stk; Bodenaushub Rigolen-Versickerungsanlage: ca. 220 m³; Rigolen- Versickerungsboxen: ca. 330 Stk; Entwässerungskastenrinnen: ca. 100 m; Dichtheitsprüfung Kanalleitungen: ca. 140 m; Bodenabtrag: ca. 550 m³; Geländeplanum: ca. 3.610 m²; Bodenentsorgung: ca. 800 t; Bodenaushub Leitungsgräben: ca. 50 m³; PP-Kanalrohr: ca. 100 m; Fassadenrinnen: ca. 130 m; Straßenabläufe: ca. 2 Stk; Bodenaushub Kabelgräben: ca. 280 m³; Elektrokabel verlegen: ca. 400 m; Lichtmaste mit Aufsatzleuchten: ca. 6 Stk; Befestigte Flächen: ca. 1.980 m²; Randeinfassungen aus Beton: ca. 300 m; Randeinfassungen aus Stahl: ca. 70 m; Sitzbänke: ca. 7 Stk; Fahrradständer: ca. 40 Stk; Pflanzflächen: ca. 270 m²; Rasenflächen: ca. 1.100 m²; Solitär- Großsträucher: ca. 7 Stk; Fahrradparksystem, Doppelstockanlage: 1 Stk; Einfriedung mit Stabgitterzaun: ca. 40 m; Fundamentplatten aus Beton: ca. 15 m³
Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen für die Außenanlagen für den Neubau des ITGZ I enthält das Leistungsverzeichnis.
Preis
Der EU-Schwellenwert ist mit Blick auf den Gesamtwert der für dieses Bauvorhaben vorgesehenen Leistungen erreicht bzw. überschritten.
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.