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Verfahrensangaben

DESY Hamburg Neubau ITGZ I - Bodenbelagsarbeiten textil elastisch

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
DE118714904
Notkestraße 85
22607
Hamburg
Deutschland
DE600
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB / Dr. Oliver Jauch
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
PR 1281
Alter Wall 20-22
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
Dr. Oliver Jauch / Dr. Simon Manzke
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
T022894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45210000-2
45214600-6
44112200-0
45432100-5
45432110-8
45432130-4
45430000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Deutsche Elektronen Synchrotron DESY ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Auf dem Gelände DESY - Campus in Hamburg wird der Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums (ITGZ I), als Ort für Innovationsprojekte mit einem flexiblen und multifunktionalen Forschungs- und Kommunikationszentrum errichtet. Das Projekt ist Teil des Entwicklungsgebietes "Science City Hamburg Bahrenfeld". Im Zuge dieser Planungen wird parallel auch der südliche Teil des DESY- Campus überplant und weiterentwickelt. Das Baugelände befindet sich auf dem DESY-Gelände zwischen dem Gebäude 11b im Westen und den zur Uni Hamburg gehörenden Lagerhallen im Osten. Im Norden führt die Erschließungsstraße vom östlichen Campuseingang vorüber. Im nordöstlichen Baugelände befindet sich eine Baumgruppe, die geschützt und erhalten werden muss. Südlich liegen interne Erschließungsstraßen sowie das Gebäude 03. Die Größe des bearbeiteten Baugeländes beträgt 6.050 m2.

Gebäudeabmessungen:
Gebäudebreite ca.31,50 m
Gebäudelänge ca. 81,50 m
Gebäudehöhe ca. 14,1 m bzw. 32,70 m (Turmbereich)
Kein Untergeschoss

Das Gebäude gliedert sich in eine 3-geschossige Sockelzone mit einer Höhe von ca. 14,10 m ü. Gelände und einen 6-geschossigen Turmbereich, mit einer Höhe von ca. 32.70 m. Die Gesamtabmessungen betragen ca. 81,50 x 31,50m.

Die Gesamtgröße des bearbeiteten Baugeländes beträgt ca. 6.050 m2.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bodenbelagsarbeiten (Kautschuk-Bodenbeläge, Linoleum-Bodenbeläge, textile Bodenbeläge).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die hier ausgeschriebenen Bauleistungen für die Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des ITGZ I umfassen das Verlegen von:
- ca. 1400 m2 Kautschuk Bodenbelag;
- ca. 3100 m2 Linoleum Bodenbelag;
- ca. 2500 m2 Textiler Bodenbelag;
- ca. 6900 m Sockelstreifen, Hohlkehlsockel, Sockelleisten Holz und Aluminium.

Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen für Bodenbelagsarbeiten textil elastisch für den Neubau des ITGZ I enthält das Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.03.2026
30.06.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Notkestraße 85
22607
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der EU-Schwellenwert ist mit Blick auf den Gesamtwert der für dieses Bauvorhaben vorgesehenen Leistungen erreicht bzw. überschritten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

15

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

1
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1100000119
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

straehuberAG
USt-IdNr.: DE 178816198
Mittleres Unternehmen
Gewerbering 3
84405
Dorfen
Deutschland
DE21A
sekretariat@straehuber-ag.de
089 1222 468 18
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.03.2026
10.04.2026

Angaben zum Angebot

1100000119
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung