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Verfahrensangaben

Stuttgarter Straßenbahnen AG: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Telefonboxen ...

VO: SektVO Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stuttgarter Straßenbahnen AG
DE812884131
Schockenriedstraße 50
70565
Stuttgart
Deutschland
DE111
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
jscharf@goerg.de
+49 40500360485
+49 40500360444

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
PR 1281
Alter Wall 20-22
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
jscharf@goerg.de
+49 40500360485
+49 40500360444
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 9268730
+49 721 9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39130000-2
39150000-8
39100000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG ("SSB") ist seit 150 Jahren ein zentraler ÖPNV-Dienstleister in Stuttgart und bedient fast 970.000 Menschen. Sie ist einer der größten und modernsten Nahverkehrsbetriebe in Deutschland und spielt eine entscheidende Rolle für die Mobilität und Lebensqualität in Stuttgart.

Die SSB plant den Umzug der Hauptverwaltung in das neue Mietobjekt "Am Wallgraben 95" im ersten Halbjahr 2026. Hierzu soll die neue Hauptverwaltung mit sog. flexiblen Raumlösungen (Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen) möbliert werden. Neben dem Projekt ist auch angedacht, in weiteren Liegenschaften der SSB bei Bedarf Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen unterstützend einzusetzen.

Ziel dieser Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung für die SSB mit einem Unternehmen und zugleich Beauftragung der ersten Möblierung. Anhand der Angebote für diese Möblierung wird der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ermittelt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen für die neue Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95" sowie bei Bedarf für weitere Liegenschaften der SSB. Eine Abrufverpflichtung der SSB ist nicht vorgesehen.

Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen, welche als Fertigteile in das neue Gebäude geliefert und durch einfache Montagevorgänge installiert werden sollen. Die Gestaltung der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme muss einheitlich erfolgen und hat sich an dem Designkonzept für das Gebäude zu orientieren.
Hierbei kommt der Qualität der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme sowie der Nachhaltigkeit ein hoher Stellenwert zu.

Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt mittels der konkreten Möblierung der neuen Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95". Die Beauftragung dieses Vorhabens stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d.h. es ist beabsichtigt, dass der Bestbietenden unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag mit der Durchführung der Leistung beginnt.

Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Bedarf wie folgt beziffert: 18 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 18 Teambox (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 6 Boxen). Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstmenge kann wie folgt beziffert werden: 30 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 25 Teamboxen (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 8-9 Boxen). Einzelheiten zu den Schätz- bzw. Höchstmengen der Rahmenvereinbarung enthalten die Vergabeunteragen, die mit Beginn der Angebotsphase an die Bieter ausgegeben werden.

Umfang der Auftragsvergabe

221.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Wallgraben 95
70565
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der SSB erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 28.07.2025 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die SSB behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die SSB keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die SSB kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die SSB behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Stuttgart oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die SSB ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der SSB zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Die SSB behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

039_2025_000x
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Strähle Raum-Systeme GmbH
DE147328159
Großunternehmen
Gewerbestraße 6
71332
Waiblingen
Deutschland
DE116
portalmanager@straehle.de
+49 7151 1714-0
+49 7151 1714-320
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

17.03.2026
17.03.2026

Angaben zum Angebot

039_2025_000x
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung