Der Auftraggeber stellt die folgenden Anforderungen an die technische/berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters.
Die Bewerber/Bieter müssen nachweisen, dass sie Fachplanungsleistungen für Projekte vergleichbarer Art und Komplexität erfolgreich erbracht haben. Es müssen mindestens 2 Referenzen nachgewiesen werden.
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Fachplanungsleistungen für das Tragwerk (§ 51 HOAI), statische Fachplanung für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke (§ 49 HOAI)
b) Leistungsphasen 2 bis 5
c) Fertigstellung des Bauwerks: ab dem 01.01.2020
d) mind. Honorarzone III
e) Mindestens eine Referenz muss einen Neubau (auch als Erweiterung) einer geschlossenen Halle erfassen, die ausreichend Platz ausweist für mindestens 6 Stellplätze für Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmaßen wie Feuerwehrfahrzeuge (z.B. LKW mit 12t oder Midibusse) mit entsprechend großen Einfahrtstoren
f) Mindestens eine Referenz muss eine/n Umbau/ Sanierung einer geschlossenen Halle erfassen, die ausreichend Platz ausweist für mindestens 6 Stellplätze für Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmaßen wie Feuerwehrfahrzeuge (z.B. LKW mit 12t oder Midibusse) mit entsprechend großen Einfahrtstoren
g) BGF des Gesamtbauwerks mind. 1.000 m2
h) Ausschreibung der Maßnahmen nach VOB/A, VOB/A-EU, SektVO oder vergleichbaren Vergabevorschriften.
Es handelt sich um Mindestanforderungen. Werden diese vom Bewerber/Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.