Gefordert ist eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung über mindestens 3 Referenzen der in den Jahren 2021 bis August 2026 erbrachten und abgenommenen bzw. an den Nutzer übergebenen vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Erdungs- und äußere Blitzschutzanlagen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben.
Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Je Referenz sind Ort der Ausführung, Auftraggeber mit Anschrift, Art und Umfang der Leistungen, Ausführungsbeginn - und Abschluss sowie Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) mitzuteilen. Des Weiteren ist je Referenz der Auftragswert (Euro, netto) der eigenen Leistung mitzuteilen.
Es handelt sich um Mindestanforderungen. Werden diese vom Bewerber/Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.