Die Nachweise erfolgen jeweils in Form von Eigenerklärungen und Angaben/Anlagen gemäß den Formblättern in der Formularsammlung.
1. Eintragung im Handels- oder Berufsregister.
Erklärung betreffend die Eintragung im Handels- oder Berufsregister.
Ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung bzw. Auf-forderung zur Angebotsabgabe) über die Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht) für den Wirtschaftsteilnehmer und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist auf Anforderung nachzureichen.
2. Erklärung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.